Zum 1. Januar 2025 sinken die Leistungen für AsylbewerberInnen in Deutschland, sie erhalten weniger Geld für ihren Lebensunterhalt. Bei Bürgergeld- und Sozialhilfeempfängern ändert sich nichts. Die neuen Sätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hat das Bundessozialministerium im Gesetzblatt veröffentlicht.
Alleinstehende, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, erhalten demnach künftig 441 Euro im Monat – bislang lag der Satz bei 460 Euro. Für Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, oder Asylbewerber in Sammelunterkünften sinkt der monatliche Betrag von 413 auf 397 Euro. Niedrigere Sätze gelten für Kinder und Jugendliche sowie für unverheiratete Erwachsene unter 25 Jahren, die bei ihren Eltern leben. Diese Leistungen decken die Grundversorgung wie Essen, Kleidung und Gesundheitsleistungen ab. Die Kosten für Unterkunft, Heizung und Strom sind in den Beträgen nicht inbegriffen.
Die Regelbedarfe für Sozialleistungen werden jährlich an die Entwicklung der Preise und Nettolöhne angepasst. Im Jahr zuvor waren die Sätze deutlich erhöht worden. Nach der dafür angewandten Berechnungsmethode hätte sich auch für die Sozialhilfe und beim Bürgergeld zum Jahreswechsel eigentlich ein niedrigerer Wert ergeben – für sie gilt aber ein Bestandschutz, weswegen die Beträge gleichbleiben. Diese Regelung gilt aber nicht für das Asylbewerberleistungsgesetz, weswegen hier Kürzungen möglich sind.
PRO ASYL bezweifelt in einer Stellungnahme, dass die neuen unterschiedlichen Sätze für Asylbewerber und Bürgergeldempfänger verfassungskonform sind: Denn das Bundesverfassungsgericht habe schon 2012 grundsätzlich festgestellt, dass die Sozialleistungen für Geflüchtete nicht pauschal niedriger bemessen sein dürften als die regulären Sozialleistungen.
Zur Veröffentlichung im Gesetzblatt: Recht Bund | Bundesgesetzblatt
Zur Stellungnahme von PRO ASYL: PRO ASYL | Stellungnahme Diskriminierung
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