11. Dezember 2024

Betrug bei Einbürgerung: Deutscher Pass in Gefahr

Wer beim Sprachtest für die Einbürgerung schummelt oder sich gar bei Betrügern ein falsches Zeugnis kauft, riskiert, dass ihm die Staatsbürgerschaft nachträglich wieder entzogen wird. Das gilt dann nämlich als „arglistige Täuschung“, wie die Pressestelle des Landratsamts Tübingen auf Anfrage von tünews INTERNATIONAL mitteilt. „Die Einbürgerungsbehörde kann die Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit unter den Voraussetzungen des Paragraf 35 Staatsangehörigkeitsgesetz zurücknehmen“, so die Sprecherin. Die Regelung, dass die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden kann, wenn sie durch eine arglistige Täuschung, Drohungen oder Bestechungen zustande kam, ist übrigens nicht neu. Es gab sie in so ähnlicher Form auch schon, bevor das neue Staatsangehörigkeitsrecht im Juni 2024 in Kraft trat.

Hintergrund ist ein Prozess vor dem Landgericht Stuttgart. Dort wurden vor Kurzen zwei Brüder zu jeweils mehr als vier Jahren Haft verurteilt, weil sie mehr als 350 Sprachzertifikate und Bescheinigungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge an Einbürgerungswillige verkauft hatten. Die Männer lebten in Aspach (Rems-Murr-Kreis) und nahmen über Tiktok Kontakt zu ihren Kunden auf. Verdient haben sie damit mehr als 300 000 Euro.

Genug Deutsch zu lernen, um den Test für das erforderliche Sprachniveau B1 zu schaffen, ist harte Arbeit. Da mag der eine oder andere schon einmal über eine Abkürzung nachdenken. Doch das ist kein Kavaliersdelikt und mit einer schlechten Note wie in der Schule ist es nicht getan. Wird so ein Fall publik, schaut sich das Landratsamt als zuständige Einbürgerungsbehörde die genauen Umstände an. „Bei einer Rücknahme ist immer der Einzelfall und dessen nähere Umstände zu betrachten“, heißt es dazu beim Landratsamt. Es handelt sich also um eine Ermessensentscheidung. „Allerdings dürften die Rücknahmegründe in einem solchen Fall so schwer wiegen, dass ein Verzicht auf die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft schwer vorstellbar ist“, so die Tübinger Pressestelle weiter.

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