8. Februar 2025

Bezahlkarte für Geflüchtete im Kreis Tübingen gestartet

Von Bernhard Kirschner
Auch im Kreis Tübingen erhalten jetzt Geflüchtete eine Bezahlkarte. Zuständig ist die Asylbewerberleistungsabteilung des Landratsamtes in Tübingen. Dort kann die Karte abgeholt werden, nachdem man angeschrieben wurde und einen Termin bekommen hat, heißt es in einer Mitteilung.

Genaue Infos in verschiedenen Sprachen auf der Homepage
Grundsätzlich sollen alle volljährigen Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Bezahlkarte erhalten. Man kann sie als Plastikkarte oder als digitale Karte in einem Smartphone nutzen. Was man damit machen kann und was zu beachten ist, steht auf einer besonderen Internetseite des Landratsamtes: Kreis Tübingen | Asylbewerberleistungen

50 Euro bar im Monat
Man kann überall dort mit der Karte bezahlen, wo Visa-Karten akzeptiert werden. Für die Bezahlung im Geschäft wird die Karte und die dazu gehörige PIN benötigt, die zusammen mit der Karte im Landratsamt ausgehändigt wird. Jede Person kann 50 Euro Bargeld im Monat abheben. Kostenlos ist das in vielen Geschäften im Einzelhandel möglich. Am Geldautomaten kostet eine Abhebung 65 Cent.

Überweisungen mit Bezahlkarte
Mit der Bezahlkarte kann man nur an freigegebene Zahlungsempfänger innerhalb Deutschlands Geld überweisen. Auch Online-Handel ist nur eingeschränkt möglich. Auf die Karte kann kein Geld überwiesen werden. Genaue Informationen finden sich auf www.socialcard.de

Girokonto weiterhin möglich
Leistungsberechtigte, die arbeiten und so für ihren Lebensunterhalt überwiegend und regelmäßig (länger als drei Monate) aufkommen, erhalten ihre Leistungen aufs Girokonto. Ein sogenanntes Basiskonto bei einer Bank ist demnach weiterhin möglich.

Bund und Länder beschließen Bezahlkarte
2024 haben die Bundesregierung und die Länder beschlossen eine Bezahlkarte einzuführen. Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde entsprechend geändert. Statt staatliche Leistungen in bar oder als Scheck auszuzahlen, werde das Geld auf die Karte gebucht, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung. Damit sollen unter anderem Geldzahlungen an Schleuser oder an Familien in den Heimatländern verhindert werden. Das soll den Anreiz für die sogenannte irreguläre Migration senken. Zudem soll die Karte Städte und Gemeinden bei der Verwaltung entlasten: Bundesregierung | Bezahlkarte für Geflüchtete

Kritik vom Flüchtlingsrat
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat 2024 die Bezahlkarte als Instrument der Abschreckungspolitik kritisiert und von der Landesregierung eine diskriminierungsfreie Umsetzung gefordert. Er bezeichnete die Beschränkungen als weitreichende Eingriffe in die persönliche Lebensgestaltung von Schutzsuchenden. Der Flüchtlingsrat geht nicht davon aus, dass die Karte Menschen von der Flucht bis nach Deutschland abhält.

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