Biomüll ist wertvoll. Er wird nach der Vergärung als Dünger verwendet. Deshalb dürfen keine Schadstoffe wie etwa Plastik in der Tonne sein. Viele Landkreise verbieten seit 2026 sogenannte biologisch abbaubare Kunststoffbeutel. Im Landkreis Tübingen ist das anders. Erlaubt sind aber nur Beutel mit der DIN-Nummer EN 13432 oder dem Keimlingslogo.
Der Landkreis Tübingen hat eine Kampagne für besseren Biomüll gestartet. Die Info-Aktion läuft unter dem Motto „Mach deine Biotonne glücklich“. Sie erklärt, warum Biomüll wertvoll ist und wie er verpackt werden soll – in Zeitungspapier oder Papiertüten beispielsweise vom Bäcker, Metzger oder für Obst – allerdings nur ohne ein Sichtfenster aus Folie.
Tonnen mit Schadstoffen bleiben stehen
In Biotonnen landen immer wieder sogenannte Störstoffe wie Plastik, Aluminiumtüten oder Metall und Glas. Diese Stoffe können nicht komplett aussortiert werden. Deshalb stehen im Landkreis Tübingen oft Biomülltonnen mit roten Hinweiszetteln am Straßenrand – siehe dazu die Meldung mit der Nummer tun25042909
Falsch befüllte Behälter werden nicht geleert. Die Verwertung wäre aufwendiger. Dadurch könnten sich die Abfallgebühren erhöhen. Haushalte müssen deshalb die schädlichen Stoffe in ihrer Tonne aussortieren oder die Tonne kostenpflichtig mit einer Banderole für 20 Euro als Restmüll leeren lassen.
Weitere Informationen:
https://www.abfall-kreis-tuebingen.de/mach-deine-biotonne-gluecklich-2/
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