8. Februar 2025

Bundestagswahl: Die Zweitstimme entscheidet

Deutschland hat nach China das größte Parlament der Welt. Im Bundestag sitzen aktuell 733 Abgeordnete – statt wie vorgesehen 598. Das soll sich ändern. Der Bundestag hat 2023 ein neues Wahlrecht verabschiedet. Es gilt zum ersten Mal bei der Wahl am 23. Februar 2025.

Der Bundestag soll kleiner werden
Nach dem neuen Wahlrecht sollen im Bundestag künftig höchstens 630 Abgeordnete sitzen. Die WählerInnen haben weiterhin zwei Stimmen. Neu ist: Ab jetzt entscheidet allein die Zahl der Zweitstimmen darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt. Bisher zogen KandidatInnen, die die Mehrheit der Erststimmen bekommen hatten, automatisch in den Bundestag ein: die Direktkandidaten.

Ein großes Parlament ist teuer
Das alte Wahlrecht hat zu vielen Überhangs- und Ausgleichsmandaten geführt. Dadurch ist die vorgesehene Zahl der Abgeordneten überschritten worden. Das hatte Folgen: Ein großes Parlament kostet die SteuerzahlerInnen viel und die Arbeit in den Ausschüssen oder im Plenum wird schwieriger.

Drei Direktmandate reichen
Bei Bundestagswahlen gibt es eine Hürde. Parteien müssen mehr als fünf Prozent der Stimmen bundesweit bekommen. Nur so können sie Abgeordnete nach Berlin schicken. Aber diese Regel hat eine Ausnahme. Wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate gewonnen hat, kann sie in den Bundestag einziehen.
Infos zum Bundestag in leichter Sprache:
https://www.bundestag.de/leichte_sprache
und zur Reform des Wahlrechts:
https://www.bundestagswahl-bw.de/wahlrechtsreform

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