Bei der Bundestagswahl am 23. Februar dürfen auch viele Zugewanderte wählen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, haben rund 12 Prozent der Wahlberechtigten in Deutschland einen Migrationshintergrund. Um an der Bundestagswahl teilzunehmen, müssen Zuwanderer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und älter als 18 Jahre sein. Die Zahl der Wahlberechtigten, die einst nach Deutschland eingewandert sind, ist damit weiter leicht angestiegen. 2017 lag er noch bei 10 Prozent, 2013 waren es sogar nur 9 Prozent.
Dennoch bleibt ein Großteil der ehemaligen Migranten bei den Bundestagswahlen außen vor. Laut Mediendienst Integration sind nur 7,1 der 17,1 Millionen Erwachsenen mit Einwanderungsgeschichte wahlberechtigt – das sind 41,4 Prozent und damit weniger als die Hälfte. Unter den volljährigen direkten Nachkommen der Eingewanderten sind es dagegen 71 Prozent. Eine Einwanderungsgeschichte haben laut Statistischen Bundesamt alle, die selbst oder deren Eltern seit 1950 nach Deutschland eingewandert sind.
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