21. Mai 2025

Elektronische Patientenakte überall eingeführt

von Bernhard Kirschner
Seit Ende April gibt es bundesweit die elektronische Patientenakte für gesetzlich Versicherte. Darin sollen alle medizinischen Daten digital erfasst und gebündelt werden.

Patientenakte ab jetzt digital
Gesetzlich Krankenversicherte bekommen ihre elektronische Patientenakte (ePA) automatisch von ihrer Krankenversicherung. Dort können alle Daten ablegt werden, die medizinisch wichtig sind. Diese Informationen können Versicherte dann Arztpraxen, Kliniken oder anderen Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung stellen. Dazu gehören zum Beispiel ärztliche Befunde, Röntgenbilder, Arztbriefe, OP-Berichte oder Medikamente.

Vorteile der elektronischen Patientenakte
Gesundheitsexperten versprechen sich davon eine wirksamere Behandlung durch schnellen Zugriff auf die Krankheitsgeschichte. Das erspare lange Vorgespräche und vermeide Doppeluntersuchungen, heißt es aus auf einer Internet-Seite des Bundesgesundheitsministeriums (Bundesgesundheitsministerium | Elektronische Patientenakte). Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen können die Befunde derzeit noch freiwillig in die Akte einstellen. Ab Oktober sind sie dazu verpflichtet. Der Patient kann entscheiden, was reinkommt und wer Zugriff hat, so das Bundesgesundheitsministerium weiter.

Krankenkasse für Zugang zuständig
Jede gesetzliche Krankenkasse bietet eine eigene Smartphone-App für die elektronische Patientenakte an. Diese kann über die gängigen App Stores heruntergeladen und installiert werden. Der Zugang mit dem Laptop oder Desktop-PC soll erst ab Mitte Juli 2025 möglich sein. Wie das funktioniert und welche Zugangsberechtigungen nötig sind, darüber informieren die Krankenkassen ihre Versicherten selbst. Das erfolgt Schritt für Schritt. Deswegen kann es sein, dass manche Versicherte schon die Informationen bekommen haben, andere noch nicht.

Nutzung der elektronischen Akte freiwillig
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Wer zum Beispiel Bedenken wegen der Datensicherheit hat, kann bei seiner Krankenkasse widersprechen. Die muss entsprechende Möglichkeiten wie Formulare bereitstellen, wie dies zum Beispiel die AOK macht: AOK | Widerspruch elektronische Patientenakte

Sicherheitsbedenken von Verbraucherschützern
Da die elektronische Patientenakte sensible Gesundheitsdaten speichert, müssen diese besonders geschützt werden. Es gelten hohe Sicherheitsvorgaben, die laut den zuständigen Behörden erfüllt wurden. Dennoch haben Verbraucherschützer weiterhin Bedenken wegen möglicher Schwachstellen. Dem Chaos Computerclub ist es wiederholt gelungen, in das System einzudringen und Sicherheitslücken offen zu legen: tagesschau.de | Hacker knacken die elektronische Patientenakte

Weitere Informationen gibt es unter:
Verbraucherzentrale | Elektronische Patientenakte

tagesschau.de | Elektronische Patientenakte

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