29. April 2025

Freie Pirsch

von Wolfgang Sannwald

Vgl. Wolfgang Sannwald (Hg.): Schönbuch, Neckar, enge Gassen. Ortspläne und Landkarten aus vier Jahrhunderten. Ein Buchprojekt des Landkreises Tübingen. Gomaringer Verlag, Gomaringen 1996. Die zugehörigen Forschungsunterlagen sind im KDL des Kreisarchivs Tübingen unter KrATue_P10_1996_Schönbuch Neckar enge Gassen archiviert. Den hier veröffentlichten Transkriptionen und Auswertungen liegen die jeweils genannten Quellen im Landesarchiv Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart (HStASt) zugrunde.

ZITIERWEISE: KrATue P10 Forschungsunterlagen Wolfgang Sannwald zum Buch Schönbuch, Neckar, enge Gassen, 1996.

Vgl. auch KrATue P29 Forschungsunterlagen Wolfgang Sannwald zum Aufsatz Freie Pirsch, 2007

ACHTUNG: Die folgenden Texte sind Forschungsunterlagen, die ursprünglich nicht zur Veröffentlichung bestimmt waren. Ich veröffentliche sie unkorrigiert im Zustand des Jahres 1996, damit Interessierte Anhaltspunkte für ihre Recherchen haben. Im Zweifel bitte die Originalquellen unmittelbar verwenden!

LABW HStASt A 227 Bü 2867

1704 Dez 6. Tübingen, Bebenhausen, Derendingen, Weilheim, Dußlingen, Ofterdingen, Bodelshausen  bitten, dem Baron von Ulm in seinem petito wegen Verwandlung invermelter freyen Pürsch zu einem Forst nullatenus zu deferiren.

Der Kaysersl. oberösterr. Reichs Erblandvogt Baron von Ulm hatte beim Herzog beantragt, „Ihme in denen bekänntlich Österreich. umbunß und zum guten Theil in unserer Marckhung gelegenen Waldungen so zue allen Zeiten eine freye Pürsch geweßen, eine Vorstgerechtigkeit möchte gnädigst concedirt und überlassen werden“. Aus Besorgnis, der Baron von Ulm könne mit seinem Projekt „reussiren“, weisen die Untertanen auf „viel Verderbnuß und beschwehrligkeit“ hin, die daraus folgen würden.

1) es der hochfürstl. Wildfuhr einen sehr großen nachtheil und Abbruch verursachen, indeme sich das Gewild, wann es in der freyen Pürsch Refier ruhe und sicherheit findet, umb der guten Atzung vieler frischen Sommer- und Wintterszeit offenen bronnenquellen willen, die sich da finden, häuffig aus dem Schönbuch und andern herrschaftl. Waldungen dahin ziehen und auffhalten würde“

2) „der oösterr. Vorst dermassen erweitert würde, daß auch die Ew hochfürstl. Durchl. wiewohl zum kleinsten Theil in der freyen Pürsch liegende Waldungen darin gezogen, folglich die Adel. häußer Eckh, Krespach und Kilchberg sich einer Vorstgerechtigkeit anmassen:  und mit ihrem grösten Emolument allen Schaden über uns richten würden, wie solches der unterthänigst hiebey liegende Abriß in mehrerem augenscheinlich ausweiset: da zwischen dem Neccar und Steinach eine uralte freye Pürsch ohn allen Zweiffel aus höchstbedürfftiger Conservation der Unterthanen hergebracht ist“

3) „ist zuebedenkhen, daß durch sothane Vorsteinricht- und zuelassung unser der armen Unterthanen bawende Früchten auffm Feld zue Grund gehen, dem Gwild mehr als uns zue Theil werden, ohnmüglich ist es nach der Situation zuelängliche Wildzäun zueführen, oder dasselbe durch Tag und Nacht hüeten genugsam abzuehalten, und so wir dabey den schaden tragen werden denselben Ew. hochfürstl. Durchl. ratione des Zehendens und Güllten ebenso wohl merckhlich spühren: der Feld- und Fruchtbaw ist bey unß wegen des bekannten rauhen Climatis nechst an der Alb ohne dem so beschaffen, daß wir zum Verkauff niemahl nichts überflüssiges einwendten, sondern von einem Jahr ins andere bloß zur Nothdurfft erlangen, wann aber nicht allein dem Gwild der Paßß so frey seyn würde, auff unsern Feldern sich zue Mästen, sondern wir zuemahlen auch leiden sollen, daß mit hatzen und Jagen selbig überritten und überlassen werden, von einem frembden Herrn, dessen Unterthanen wir nicht seyn, der unser und unserer Bawgüetter Nutzen umb so weniger betrachten und schohnen wird, sondern manchmahl es odiosa imaginatione der Torten so viel thun wird, die allerdings  intolerabil seyn und manche ohngelegenheiten verursachen dörfften, sehen wir unsern ruin vor Augen, als die wir weit größer und härter beschwehrt wären, dann andere Ew. hochfürstl. obschon mitten in dero Vorst und Waldungen gesessene Unterthanen, welche doch wissen, daß der Wildfuhrschaden, den die etwa einfinden und darfür noch ein und andere gnädigst gönnende beneficia hinwieder genießen, nicht so gahr verlohren gehet, sondern unsern gnädigsten Lands Fürsten einiger massen wider zue Nutzen und beliebung komt, da hingegen diss ohrts Herr und Unterthan einem frembden sein ohnermeßlich groß nach sich ziehendes commodum bawen und überlassen sollen.“

4) „Würden wir dabey in eine solche deterioration gesezt, daß wir auch die Landschafftl. onera nach der proportion alß wir selbige bißher getragen, nicht mehr zue supportiren vermöchten, sondern die Noth und billigkeit für unß selbst reden wird. Unß forderist bey dem Land zue indemnisiren, so doch eine schwehrgikeit über die andere erweckhet, deren wir alß arme Unterthanen lieber überhoben seyn möchten“.

HStASt A 227 Bü 2880

1709 Jun 15. Fürst Friedrich Wilhelm zu Hohenzollern reversiert für den ihm durch Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg auf Lebenszeit überlassenen Forstdistrikt und die Gerechtigkeit zur Ausübung des kleinen Weidwerks im Bodelshäuser und Obernausener Zehnten. Die Überlassung sei aus vetterlicher und brüderlicher Affection „zu unserer Lustbarkeit“ geschehen. Der Bodelshäuser Zehnt sei „bis dato auß Irethum vor freye bürsch gehallten worden“. Dort habe er insbesondere die „haasen par force Jadt“ erlaubt bekommen. Der Fürst verpflichtet sich, die Jagden so einzurichten, „daß dardurch dero Unterthanen früchten nicht der geringste schaden widerfahren solle“.

HStASt A 2278 Bü 2874

1710 Mai 23. Gesuch der Gemeinden Bodelshausen, Dußlingen usw. sie bei der Freien-Pirsch-Gerechtigkeit zu belassen.

Der Herzog habe in der hohen Jurisdiction und anderen Bereichen Veränderungen vorgenommen. Unter anderem  „daß die von vihlen Jahren hero in unsren Gränzen exercirte freye Pürsch nunmehro forstlich gemacht“ worden sei. Man habe sich daran gehalten „so eraignet sich iedoch dises Neue emergens, daß (ohnerachtet das freye Pürschweesen anderst auff nichts, als wegpürschung eines besonders denen Unterthanen zu schaden geloffenen Stückh willds bestanden, und übrigens die Gehözte vor und an sich selbsten Ihrer uralten Rechten und Gerechtigkeiten halben, indeme solche pure denen Communen zuständig, lediglich nichts mit ermelter freyhen Pürsch zu thun hatten) nunmehro auch die Forstbediente sich so weit eintringen, daß sie nicht nur denen Gemeindshirthen den waidgang, sondern auch das Holzen auff alle weis und weeg und so gar disputiren und einschränken wollen, daß bey gnädigster Herrschafftstraff, weder einig bürgerlich Bau-, Brenn- oder Zumach-Holtz mehr, ohne deß nechstgeseßenen Vorstbedienten Vorwißen und Beyseyn gefällt, oder gehauen, noch auch einiger Vichtrib in die Commun Wälld oder das Grasen darinnen, verstattet werden solle. Gestalten dann der Anfang mit Einer solcher orth dictirten Waldfrevel allbereit nicht nur gemacht, sondern auch in so lang mit dem Auffschreiben der in solche Waldung wandtenden Persohnen zu continuiren, vorstamtlich befohlen worden, biß und dann wir uns mit einem gnädigsten admiss. und respec. Befreyhungs-Befehl würden sich gestelt haben…“ Während man auf die Freie Pirsch verzichten konnte, tue es „hingegen sehr wehe“, in den Holzrechten (Grasen, Viehtrieb, Ausgebung von Bau- und Brennholz) eingeschränkt zu werden, zumal jeder selbst ein Interesse daran habe, auf seine Wälder und deren Nachwuchs zu achten. „Unser terrain also beschaffen, daß das vich nichts als waßer und die rohe Erde hat“. Auftrag an der Forstmeister zu Tübingen zur Untersuchung.

1710 Sep 17. Der Forstmeister zu Tübingen an den Herzog.

Hatte die Klagen der Steinlachorte im Beisein der Vögte von Tübingen und Bebenhausen examiniert. Er habe die Untertanen niemals anders, als in der Forstordnung festgelegt, traktiert. Sie würden ihren jungen Häue „mit dem Grasen und Vich ruiniren“. Das Verbot, Bauholz zu entnehmen, hätten sie übertreten, so daß sie erstmals mit einer geringen Strafe belegt worden seien. Fragt, ob die Gemeinden „in ihren Waldungen allein Maister sain“.

Angeschlossen ist ein Protokoll vom 12.Sep.1710, Tübingen.

Angeschlossen Rugzettel des Christian Vischer, Forstknecht zu Bodelshausen: Schultheiß Johann Werner hat Holz zum Mühlbau ausgegeben, ohne das Vorwissen des Forstknechts, 44 Stämme Eichen: 3 fl 15 xer; der Schulmeister hatte eine Eiche gehauen 30 xer; Weiters werden gestraft, pro Eichenstamm mit 30 xern: Hans Buckh, Marx Mayer, Jakob Schlauch, Veith Kürnlin, Hans Bauer, Hans Martin Kocher, Georg Klett, Abraham Bader, Hans Jakob Bader.

Regierung will weitere Informationen.

HStASt A 227 Bü 2875

General von Stauffenberg maßt sich eines Jagens in der Bodelshäuser Hut an. 1711/12

1711 Mai 24. Der Forstmeister in Waldenbuch berichtet über die Schäden, welche durchmarschierende Truppen (Kais. le Hotzkisches Husaren Regiment; Kürasier-Regiment la Croix) im Schönbuch verursachten.  Fragt an, wie er sich wegen des Generals von Stauffenberg verhalten solle, „welcher noch stedig continuirt in des Podelshäuser Huth auff Euer Hochfürstl. Durchl. Grund und Boden zu jagen, ist auch erst vor kurtzem von seinen Bauren in selbiger Huth ein Hirsch geschossen worden“.

Weitere Informationen angefordert.

1711 Okt 14. Der Forstmeister zu Tübingen de Castonier berichtet, daß die ganze Bodelsähuser Hut einst zur Freien Pirsch gehört habe.

1712 Mrz 1. Herzog an General von Stauffenberg: er solle sich daran halten, daß die Bodelshäuser Hut zum Tübinger Forst gehöre und seinen Untertanen die Freie Pirsch untersagen.

HStASt A 227 Bü 2880

Beschwerde der Gemeinden Mössingen, Belsen und Bodelshausen über großen Wildschaden durch die dem Fürsten von Hohenzollern-Hechingen auf ihren Markungen eingeräumte Jagd.

1714 Jun 16. M. Joh. Georg Hoz berichtet über den der Pfarrei Mössingen entstandenen Wildschaden. Betroffen war vor allem der in der Nähe der zollerischen Grenze gelegene Pfarrakcer „im Danbach“. Hatte „im Spätling“ 1712 die drei Jauchert Pfarracker zu zwei Dritteln (2 J 1 Vtl) mit Dinkel angeblümt. Der stand bis zum 28. Juli 1713 „im allerbesten Seegen“, so daß die ganze Kommune den Ertrag auf etwa 30 Scheffel Dinkel schätzte. Man hoffte, die Sichel nach drei Wochen anlegen zu können. Da machte sich seit diesem Tag eine Herde von 22 oder 23 Wildschweinen darüber her, „nächtlicher weile der nahe dabey hütenden Leute und ihres Schryens ohngeachtet mit herausrauffen, aussaugen, zertreten und auffzehren des lieben dinckhels den dritten theil dieses seegens verderbet“. Der auf seine Klage geschickte hohenzollerische Jäger von Burladingen konnte mit seinen Hunden und Schüssen nichts anderes ausrichten, als daß „die 2 übrige drittel noch kümmerlich mit beyhilff der obhiesigen Wächter und Hüter sind gerettet worden“. Den Aufwand auf das Feld bezifferte der Pfarrer folgendermaßen: 6 fl 40 xer Bauerlohn, 30 Dungfuhren a 14 xer, Dinkelsamen 30 Scheffel a 4 fl <?>, Hüterlohn vom 1. August bis zur Ernte 1 fl 30xer.

Der Pfarrer sah nur die Möglichkeit, den Acker „zu abandoniren und wüst ligen zu lassen“, was er sich mit Weib, 5 Kindern und 2 Mägden aber nicht leisten könne. „zumalen der fast unerschwingliche Zulauff auff diesen Gräntzort von denen benachbarten zollerisch, fürstenbergisch, hohenbergischen etc. Herrschaften nicht zulassen wollen“. Als Alternative sehe er nur die Möglichkeit, „hoarichte“ zu säen, durch welche die Schweine nur durchlaufen würden. Deshalb habe er den Acker im Spätling 1713 mit Weizen anblümen lassen, davon 9 Simri ausgesät. Da habe er wieder die „betrübte Botschaft“ erhalten, daß der Acker „völlig umbgegraben seye, daß man kein körnlin mehr zu suchen und zu hoffen habe“. Während des Winters sei der Schaden vermehrt worden, so daß er schließlich nur zwei Sri habe ernten können. Kosten: Bau 6 fl 40 xer, Sat 9 Sri a 1 fl 12 xer = 10 fl 48 xer, Fruchtwert 9 Scheffel a 8 fl = 72 fl.

1714 Jul 8. Keller und Verwalter von Tübingen berichten, was der Kommune Mössingen und Belsen durch den hechingischen Jagd-Distrikt für Schaden entstanden sei. Am 16. Juni hatten der Tübinger Keller Jacob Dettinger und Stiftsverwalter Ludwig Kirchherr mit dem Tübinger Amtsschultheißen Johann Hauser zu Nehren, dem Kellereikastenknechts Caspar Burckhardt und den beiden Schultheißen von Mössingen und Belsen die gesamten Wälder und Felder Mössingens durchritten, besonders dort, wo der Schaden am größten war. Ihr Schadensbericht:

1) Wisen und Mäder an und zwischen den Wäldern, 782 Mansmad, waren „bis an der Bauren Hausthüren zue Belsen verderbt und ruinirt“.

2) Im großen Wiesental neben dem Butzenwald „hinauf von der Bodelshäuser Landstraß an, so von Mößingen heraus gehet, bis gegen dem Hechinger Wasen hin eins formals Landstraß, die zwar nicht nur allein Ew. Fürstl. Durchl. von Hohenzollern, sondern sich bald deren alle dahin gehende Fuehren bedienen, wie dann theils Orthen diser weeg bey einer guten Viertel stund lang und von 15 biß 24 schuh breit ist, weßwegen nicht nur allein die Underthanen einen großen schaden und abgang am futter erleiden, sondern es ist Ewer hochfürstl. durchl. auch an Zoll und Umbgelt noch weit nachtheilig und schädlicher, indeme vor der Zeit da diser Zehendsbezirckh noch nicht auf Hohenzollern förstig gemacht worden, die ordinari Landstraß von Offterdingen auf Bodelshausen und von das auf Hechinger Gericht gewesen, da man dann bey denen Würthen zue Bodelshausen ausgespannt und gefüettert auch den Landzoll entrichtet hat, vor jetzt aber wirdt nebst ruinirung der Burgerwisen zue Mößingen Ewer Durchl. schuldiger Zoll und Umbgelt abgefahren, da man doch nunmahls die gar wohl reparirte Landstraß auf Boddelshausen ohnklagbar brauchen könnte“.

3) Wurde diese Wiesental vor wenigen Jahren vom Fürsten von Hohenzollern selbst, kurz vor dem Heuet, „in gehaltenem Jagen mit denen Lustwägen und darbey gebrauchten 2 bis 300 Bauren, mit Reutten, fahren und lauffen über alle maßen ruinirt und verderbt“. Obwohl seit Mannesgedenken niemand in diesem Tal Vieh geweidet – also das Holz geschützt – habe, hätte die Jagdgesellschaft in den Wäldern das junge Holz niedergehauen und Brücken über die Gräben gemacht, daß man hineinfahren konnte.

5) Der Herzog besitze viele Hundert, die Kommunen 3 bis 400 Morgen Wald „so in schönem Flor und Wachsthumb von Aichen, Buechen und Ehrlen auch Espen Holtz stüende“. Sie gingen aber zugrunde, weil in ihnen immer wieder wechselnde „Richtstätt“ <Fischer: durch den Wald gehauene Bahn zur Aufstellung der Garne = Netze bei der Treibjagd>; gehauen würden. Dabei werde das Holz nicht nur geblattet, sondern „rings umb den Stamm die Rinden biß auf den Safft ausgehauen und abgeschöhlt, so daß solches ehender auß Vorsatz zum ruin den Wald abzutriben als nur ein Gewerckh die Richtstätt zue zeichnen angesehen“. Dadurch seien schon mehrere Tausend Eichen ruiniert worden. Sorgen sich, daß bei dieser Ruinierung für das Bauwesen in dem „so starckhen und populosen Marckhfleckhen“ kein Holz mehr verfügbar sein würde. Das Äckerich aufzulesen sei den Mössinger und Belsener Bürgern bei Strafe verboten, den Hechinger Untertanen aber erlaubt, die es ihrerseits wieder an die Mössinger verkaufen würden.

6) Das Vieh sei so zahm, „daß es denen Bauren zue Belsen vor die Hausthür laufft und die Schwein sich bey tag 10, 12 bis 15 Stück beysamen auf denen Wisen ohngeschewt sehen und nicht abtreiben laßen“. „obschon die Bauren 40, 50 bis 60 Mann starckh nächtlicher weyl hüeten, darbey aber nicht einen geringen Stöberhund brauchen dörffen, welches doch zur Ernd- und Herbstzeit in höchstermelt dero übrigen Försten gnädigst erlaubt ist“.

Die Schäden der Mössinger gibt die Kommission an mit: 1710 – 1767 fl 35 xer, 1711 – 1882 fl 3 xer 4 h, 1712 – 1979 fl 1 xer 2 h, 1713 – 3064 fl 4 xer 3 h, zusammen 8692 fl 44 xer 3 h.

Der Herzog hatte auch einigen Schaden, weil ihm nicht nur alleine der Zehnt von Früchten, Heu und Wein, sondern von vielen Feldern auch die dritt- und vierteilige Landgarbe zustand. Die Bauern würden „enervirt“ und „genöthiget, solche <Güter> in vihlen Jauchardten öed und wüest ligen zuelaßen“. Beim Heu habe die Kellerei 30 bis 40 Wannen weniger als früher eingenommen. Der „entsetzliche“ Wildschaden führe beispielsweise dazu, daß man statt der Garben „nur vihl hundert Bund als leer stroh treschen muß“. Der Schaden für die Herrschaft betrage jährlich vielleicht 1000 Gulden. Der Gesamtschaden über die vier Jahre betrage etwa 12 bis 13000 Gulden. Der Schaden nehme dabei mit dem Wildbestand von Jahr zu Jahr noch zu. Irgendwann könnten die Untertanen dann ihre Abgaben nicht mehr leisten.

Es sei „ohnwidersprechlich zue schließen, daß wo dero hochfürstl. Kellerey Tübingen neben dem fleckhen Bodelshausen (als welcher auch durch dise Jagdbarkeit so hart mitgenommen und ruinirt wirdt) auch dem starckhen Marckhfleckhen Mößingen mit dem darzue gehörigen Weyler Belßen durch dise Jagdbarkeit der bisherigen Revenuen, als welch beedgemelt Tübingische Ambtsfleckhen noch bisher vor die stärckhste Bronnquellen und Auffrechterhaltung des schönen Tübing. Kellerey Corporis geachtet und gehalten worden, gestalten sich solche nach dem geringsten Getanschlag jährlich wohl über 6 biß 7000 fl beloffen haben“. Das herrschaftliche Interesse werde folglich Not leiden.

Nach der Bereitung hätten sie die gesamte Bürgerschaft von 3 bis 400 Bürgern auf dem Rathaus zusammenrufen lassen. Diese äußerten, daß sie auch „harte Schmähreden von denen hechingischen Unterthanen“ zu hören bekämen. Diese würden ihnen nicht nur das Holz, sondern auch ihr Obst fortnehmen. „in gepflogenem Abwarnen aber Sie die Hechinger die Mößinger und Belßer nur Lutherische Hund und Kezer gescholten, darzue sprechend, es thuts euch wohl ihr Lutherische Hund, wann wir wider kommen, wollen Wir es euch ärger machen, auf solche wiese dixerunt, mueßten sie Mößinger ja nur zuesehen, wie man Sie mutwilligerweise umb Haab und Guth ja an den äußersten Bettelstab brächte…“ Die Kommissare berichteten weiter: „So haben wir nicht ohne sorg großes murmuriren unter der burgerschafft gehört…“. Als sie darauf verwiesen, daß der Herzog nach ihrem Bericht sicherlich Abhilfe schaffen Werde, „warüber viele Bürger bitterlich geweint, sprechende: ja wann wir dises glauben dürfften, daß noch einig hochfürstl. Gnad vor uns übrig wäre, und wir wider in vorigen Stand und zum Tübinger Forst gezogen und dises frembds Jagen aufgehebt würde, so wolten wir das äußerste tentiren und Ihro hochfürstl. Durchl. zur untertänigsten Erkandtlichkeit 1000 fl ja biß 1000 Taler verehren…“ Kommissare befürchten, daß „die Underthanen und vihlhundert armer Seelen an Weib und Kindern in den bittern Hunger und Bettelstab gebracht würden, und also großes Elend und Übel nach sich ziehen dörffte…“

1714 Aug 4. Der Fürstliche Regimentsrat nimmt zu dem „pitoyablen Zustand der hartbetrangten und sehr nothleidenen armen Unterthanen“ und den verringerten Einkünften der Kellerei und Stiftsverwaltung Tübingen Stellung. Befürchtet, daß die Untertanen „bewogen werden, Haus und Hoff zu verlaßen“, „auch zu beförchten, daß zulezt zwischen Ihnen und denen hechingischen Unterthanen Mord und Todschlag dörffte abgeben“. Letzteres wird begründet mit der Mitnahme von Holz und Obst durch die Hechinger, die Mössinger Ermahnungen nur mit Schmähworten  „lutherische hundt“, „kezer“ antworteten.

1719 Okt 4. Bodelshausen, Mössingen und Belsen bitten um oberamtliche Hilfe wegen dem übergroßen Schwarzwildbestand.

1719 Okt 15. Bericht des Tübinger Kellers Johann Jacob Dettinger und des Geistlichen Verwalters Peter Ludwig Rieckher über die Schäden durch die hohenzollerischen Gnadenjagden.

Darin inseriert der Bericht von 1714 Jul 8.

1) Wisen und Mäder an und zwischen den Wäldern, 782 Mansmad in Mössingen und Belsen, 226 Mansmad in Bodelshausen, zusammen 1344 Morgen, waren „bis an der Bauren Hausthüren zue Belsen verderbt und ruinirt“, „den Brachäckern gleich gemacht“. „maßen erst vor 2 Jahren geschehen, daß die wilde Schwein einem bauren zur vordern haußthür hinein, und zur hindern thür wider hinaus, also noch lang die deßen hoff, da und dorten umgeloffen“.

2) Im großen Wiesental neben dem Butzerwald „hinauff, von der Bodelshauser Landstraß an, so von Mößingen heraus, biß gegen dem Hechinger Wasen hin, eine formals Landstraße gehet, die zwar nicht nur allein S. hcofürstl. Durchl. von Hohenzollern, sondern sich bald deren alle dahin gehende Fuhren bedienen, weilen dieser weg vor S. Durchl. ohne Werren und Schlagbäum offenbehalten werden muß, wie dann theils orthen diser weg bey einer guten halben Stund lang, und von 15 biß 24 schuh breit ist, weßwegen dann nicht nur allein die Underthanen, einen großen Schaden und Abgang am futter erleiden, Sondern es ist Euer hochfürstl. Durchl. auch an Zoll, Accis und Umgeld noch weit nachtheilig und schädlicher, indeme vor der Zeit da dieser Zehends District, noch nicht auff Hohen Zollern vörstig gemacht worden, die ordinari Landstraß von Offterdingen auff Bodelshausen, und von dar auff Hechingen gerichtet gewesen, da mann dann bey denen Würthen zu Bodelshausen ausgespannt, und gefüttert auch den Landzoll entrichtet hat, vor jetzt aber werde nebst ruinirung der bürgerwisen zu Mößingen und belsen Euer Durchl. schuldiger Zoll und Umgeld abgefahren, da mann doch die gar wol reparirte Landstraß auff Bodelshausen unklagbar gebrauchen könne“.

3) Wurde diese Wiesental vor wenigen Jahren vom Fürsten von Hohenzollern selbst, kurz vor dem Heuet, „in gehaltenem Jagen mit denen Rüstwägen und darbey gebrauchten 2 bis 300 Bauren, mit reuten, fahren und lauffen, über alle maßen übel ruinirt und verderbet“. Obwohl seit Mannesgedenken niemand in diesem Tal Vieh geweidet – also das Holz geschützt – habe, hätte die Jagdgesellschaft in den Wäldern das junge Holz niedergehauen und Brücken über die Gräben gemacht, daß man hineinfahren konnte.

4) Der Herzog besitze viele Hundert, die drei Kommunen 6 bis 800 Morgen Wald „in schönem Flor und Wachsthum von Eychen, bürcken, Ehrlen und Äspenholtz stünden“. Sie gingen aber zugrunde, weil in ihnen immer wieder jährlich wechselnde „Richtstätt“ <Fischer: durch den Wald gehauene Bahn zur Aufstellung der Garne = Netze bei der Treibjagd> gehauen würden. „alles holtz, so in der Richtstatt stehet, es mag groß oder klein seyn, u. quod notandum, eines an dem andern, und nicht nur etwan ein Schritt weit von dem andern“ werde gehauen. Auch werde die Rinde bis auf den Saft ausgehauen. Das alles geschehe „aus vorsatz zum ruin, den wald abzutreiben“. Das Äckerich aufzulesen sei den Mössinger und Belsener Bürgern bei Strafe verboten, den Hechinger Untertanen aber erlaubt, die es ihrerseits wieder an die Mössinger verkaufen würden.^

5) Der Schaden an Äckern und Weingärten sei ebenfalls sehr groß. Umso größer, „weilen sich auch sogar das Rewild außer dero Schönbuch, an das Gebürg in dieses Fürst. Gnaden Jagen mithin außer Lands ziehe“.

6) Für 4 Jahre waren Schäden in Höhe von 8692 fl von den Untertanen gemeldet worden.

Das seien im Bericht vor 5 Jahren die 6 wichtigsten Punkte gewesen. Nach diesem Zeitraum fügen sie nun folgende weitere Punkte an:

1) Was das Umwühlen der Wiesen betreffe, „so haben wir auff diese Stunde gefunden und ersehen, daß alle Wisen thäler von Bodelshaußen biß Belßen und Mößingen, also ungefähr 3 biß 4 Stund weit vieler Mäder in großen Blatten umwühlet und gäntzl. umgekehret worden, daß mann solche zum Öhmdgraß nimmer mehen können, sondern öd ligen laßen müßen, maßen auch solche inskünfftige zu keinem Graßwachs mehr werden taugenl. seyn“. Man müsse sie eggen und wieder eintreten. Die Bauern müßten darunter leiden, weil, wenn sie „kein futer vor sein vieh erzeugt, so ist all sein Feldgeschäfft ohne habende Beßerung umsonst, und seine gantze nahrung verlohren“.

2) „Die neugemachte Landstraß auff denen Butzerwisen betreffend, so rühret auch dieses von dem hochfürstl. hohenzollerischen höchstschädl. und verderblichen Gnaden Jagen her, in deme diese Feldung vor S. Durchl. nicht nur zu einer beständigen Aus- und Einfahrt seiner Jagdbarkeit muß offenbehalten, sondern auch, was er und seine Leuth außer und in das Land zu führen hat, das muß nimmer die ordinari LandStraß, und den wolgemachten weg, Bodelshaußen zu, sondern alles durch dises verbottene, Euer Durchl. zehendbare Wisenthal geführet werden, welches dann auch dieses höchstschädl. Consequenz schon nach sich gezogen hat, daß diese verbottene Straß, die Landkutscher und andere Fuhrleuth ohne Scheu gebrauchen, und sich darvon im geringsten mehr abhalten laßen wollen, worzu dann auch nicht wenig, der Bürgermeister, Seeger in Tübingen, als ein hochfürstl. hohenzollerischer Admodiator zu Hechingen auff dem Bierbrau- und Wirthshaus der so genannten wüsten Mühlen, der Jahrs 1000 fl dem LandAdmodiatori Barotti zu bezahlen hat, contribuiret, indeme solcher alle auff- und abgehende Fuhren verleithet, daß sie nimmer die ordinari alte Landstraß, sondern diesen neugemachten verbottenen, und denen Mößinger Underthanen und der Kellerey Tübingen höchstschädlichen weg gebrauchen sollen…“. „daß er die Fuhren und reysende von der uhralten Landstraßen, von Bodelshaußen, ab, allwo vor Jahren der Aus Pahn und Abstoß aller reisenden gewesen… darbey auch gesamter Inwohnerschafft allda ein großes in commercio gewehret hat; Nun aber da er, Seger, ohne Scheu und Scham, und geringstes ingedenck seiner pflichten, die fuhrleuth und reysende hinder Bodelshaußen auff diesem verbottenem wisen feld abführet und den profit des aus spanns und Abstoßes auff sein hechingisches Wirthshauß der Wüsten Mühlen ziehet,..“ entstehen dem Herzogtum Verluste.

3) Wiederholt sei durch das zollerische Gandenjagen Heu und Öhmdgras „grausam ruiniret“ worden.

4) Die Wälder würden „forth und forth ruinirt“. „das allerschlimmste, daß, was die Hechingische Underthanen an Holtz außer denen Richtstätten hauen, das alles nehmen sie selbsten mit nacher haus.“

5) Die Äcker haben man ebenfalls durch das Schwarzwild übel zugerichtet gefunden.

6) Durch die Wildfuhr hätte die herzogliche Verwaltung erhebliche Verluste erlitten. Bereits lägen 31 Jauchert Äcker öd. Zu Spechshard oder Beyren sei der Zehnt nur 7 Sch 6 Sri gewesen, also nicht einmal 2 Sri pro Morgen. Demgegenüber könne aber jeder Morgen Feld 8 Sch Winterfrucht tragen. Von den übrigen 682 angeblümten Jauchert Äcker wird der Schaden auf 200 Sch geschätzt. Für neun Jahre errechnen die Beamten einen Schaden von Bürgerschaft (25000 fl) und Herrschaft von 40683 Gulden. „Dieses alles ist nun nichts zu achten gegen demjenigen Schaden, als welchen eine so numereuse Burgerschafft in denen dreyen dorffschafften Mößingen, Belßen und Bodelshaußen nur successive enerviret und empfindet“, ihnen bleibe nichts, als „ihre Güter öd und wüst ungebauen ligen zu laßen, und darvon zu gehen“.

Sie, die Berichterstatter, hätten den Auftrag erhalten, „frey und offenhertzig uns expliciren dörffen, so finden wir in der gantzen hauptsach des verlihenen Gnaden Jagens und des gebannten kleinen Vorst und freyen Bürsch Districts dieses, daß S. hochfürstl. Durchl. von Hohenzollern, von einer überaus klugen conduit, eine Staaths Maxim außer denen klugen Kriegs Reguln genohmen, und hier auch zu appliciren gefunden haben, daß es weit beßer seye, das Lager auff ein fremdes Territorium zu schlagen, oder nach dem bekannten uralten Sprichwort, sein Pferd an einen fremden Zaun zu binden, und sich der Commoditaet nach zu extendiren und zu bedienen“. Der Fürst von Hechingen verfolge das Ziel, „das in dem Schönbuch befindliche treffl. Gewild, welches viele Leuth und benachbarte schon lange Jahr hero in die augen gestochen hat, gute Gelegenheit hätte, dahin zu wechslen“ und dabei seine eigenen Untertanen und Felder zu schonen, damit sie „ihre fürstl. Revennues an dero LandAdmodiatorem Baratti desto nutzlicher veradmodiren könten, haben sie ihre beste Jagdbarkeit under die berg auff Mößingen, Belßen und Bodelshaußen un der nicht geringem Schaden und nachtheil der armen vorhin höchstbetrangten Underthanen des Tübinger Amts, auch durch solche kluge politio und Staaths Maxim aber Euer hochfürstl. Durchl. auff ob untert. erzehlte weiß das bdrog von der Tafel, Heu und Habern, dero Pferden vom Kasten und das Geld oder die Revenüen der Kellerey Tübingen gering gemacht und entzogen…“. Sie äußeren „der untert. unvorgreifl. meinung seynd, daß dieses Ganden Jagen um vieler untert. angeführter warhafftiger rationum und Motiven und des allzugroß und erweisl. Cameral Schaden und totalen Ruins so vieler 1000 armer hierunder nothleidender Seelen willen, zu Mößingen, Belßen und Bodelshaußen auffgehebt und gleich wie vormals gewesen, wider vörstig gemacht, wie nicht weniger der neugebannte kleine und nur schmale Vorst cassirt und in seine freye bürsch Gerechtigkeit, der ursachen wider gesetzet werden möchte“. Die betroffenen Orte würden dafür 1000 Reichtaler bezahlen.

1719 Okt 19. Bodelshausen, Mössingen und Belsen bitten, die großen Schweine wegpirschen zu lassen, da „unsere meiste Wisen gantz umgekehret worden seyen, also, daß sie nicht einmal haben abgemehet werden können… unsere jetztmalig neu angeblümte frucht und Saamen felder von denen Schweinen gantz und gar verwühlet und zerrittet werden…“. Sie befürchten ihren „total ruin“.

1719 Okt 23. Der Tübinger Forstmeister de Barille nimmt zu den Klagen über den Wildbretbestand Stellung. Der Schaden sei keineswegs zu verneinen. Er schlägt vor, „etwas pürschen zu lassen“, womit man aber bis zur Saison warten müsse.

1719 Nov. Konzept eines Schreibens der herzoglichen Regierung an den Fürsten von Hohenzollern-Hechingen. Es wird auf die Klagen „über den all zugroßen Wildprettschaden“ durch das ihm eingeräumte Gnadenjagen der Untertanen von Bodelshausen, Mössingen und Belsen Bezug genommen. Ihre etwa 1344 Morgen Wiesen, „davon sie ihre beste nahrung und vichzucht haben sollten… von dem schwarzen gewild gäntzlich durchwühlt umgraben und den brachäckern gleichgemacht…“. Sodann wird auf die Situation im Großen Wiesental neben dem Butzerwald eingegangen, wo „eine zuvor niemals üeblich gewesene formale Landstraß sich befinde, deren die Landfuhrleuthe, weilen solche mir Werren und Schlagbäumen nicht versehen, insgemein sich zu bedienen pflegten, mithin auch uns hierdurch der Zoll-Anis und Umgelt“ genommen werde. Auch seien dadurch 64 Jauchert Acker wüst gelegt worden. In den Wäldern würden die jährlichen Richtstätten großen Schaden verursachen. Der Fürst habe im Vertrag vom 15. Juni 1709 versichert, solchen Schaden zu vermeiden, dies soll er einhalten.

1719 Nov 7. Ausführlicher Bericht des Oberrats (Blanckenberg, Dieterich, Haerlinger, J.F. Seubert u.a.) über die Schäden durch das Gnadenjagen des Fürsten von Hohenzollern auf den Markungen von Bodelshausen, Mössingen und Belsen und Vorschlag von Maßnahmen.

Darstellung der Schäden auf den an und zwischen den Wäldern gelegenen 1344 Morgen Wiesen wie in anderen Berichten. Bericht über die vom Fürsten angelegte „Fuhrstraße“, der sich, da sie „ohne Werren und Schlagbäum“ offen läge, „bald alle dahingehende fuhren bedienten und die ordinari Landstraß von Offterdingen auf Bodelshausen abfahrten“. „vor der Zeit die Fuhrleute bey den Wirthen zu Bodelshausen ausgespannt und den Landzoll entrichtet, anietzo aber von dem bürgermeister Seeger zu Tübingen auf seine in der admodiation habende hechingisch3e sogenannte Wüste Mühlin, worauf ein bierbrau- und Wirthshaus über gedachten in dem großen Wißthal gemachten weg verlaitet“. Die Wildfuhr führe dazu, daß alleine in Mössingen bereits 31 Jauchert Ackerland wüst lägen. In anderen Fluren sei der Zehntertrag von 24 Scheffel 6 Simri auf 7 Scheffel 6 Simri gesunken. In den übrigen angeblümten 682 Jauchert läge der Schaden durch Zehntausfälle mindestens bei 200 Scheffeln. Der Gesamtschaden für Herrschaft und Bürgerschaft (25000 fl) wird auf 40683 fl geschätzt. Die Bürger der drei Gemeinden bitten um Wiederherstellung der Freien Pirsch Gerechtigkeit. Sie haben angeboten, dafür 1000 Reichstaler aufzubringen.

Der Forstmeister in Tübingen hatte dazu die Meinung geäußert, der Wildpretschaden lasse sich durch entsprechendes Pirschen beheben. Der Oberrat legt aber auch ein Eingehen auf das Angebot der Untertanen nahe. Er seiht darin auch den Vorteil, den Wildwechsel ins Zollerische zu verhindern.

1719 Nov 16. Dorfvögte, Schultheißen, Gerichte und Räte der fünf Steinlachorte bitten um die zehnjährige Pacht der Freien Pirsch auf ihren Markungen um 1000 Reichstaler. Das Vieh sei seit der Einforstung „nach der Menge in die refier gezogen“. Großer Schaden, Äcker und Wiesen würden „weilen wür keine wildts Umbzäuhnung gleich anderer Orthen haben, mit der vorhin armen und mit Schulden beladenen Leuthen höchstem bejammern und beweinen, durchaus umbgegraben und ruinirt“. Es werde den Bürgern unermeßlich großer Schaden zugefügt, „damit denen Ausländern, so allernechstens an unsern Flecken ligen, auch unserer Religion mehrist widersacher, und die Edelmännische Orth, Kreßbach, Eckh und Küehlberg, wie auch die oberösterreichische Bühl, Kiebingen und Rottenburg, auch Hechingen seynd, die die freye pirsch haben“. Das Wild werde zum Schaden der fünf Orte gehalten und „guet gemacht … worauff dann solches so zu Ihnen kommt, Sie ermelte Ausländer, thails hinwegschießen und theils auch nur auff unsere zehend wider durch ein solches treiben…“. Wenn die württembergischen Untertanen „… etwas an Wildbrettfleisch wollen, Sie noch darzu das gelltt zu vorhin schon obhabendem damno vor daßelbe wie mann dann in Rottenburg das lb Wildbrett fast continue um 2 biß 2,5 xer bekommen kan, außlegen, ja gar außer landts tragen müßen…“. Ein Schaden, der „Innsonderheit den Bodelshaußemer Zehenden so sehr ergreiffet, da das Feld, so vom Gewild nicht gar ruinirt worden, vollends durch Ihro hochfürstl. H. deß Fürsten auff Hohen Zollern auß bewilligten Gnaden Jagen exercirende par force Jagen so völlig durch alles feldt, über und über, ohne einige Verschonung, durchgehet, die Underthanen, undeer wehmüthigem Seuffzen und Wehklagen allerdiingen völlig Nahrungs Groß zutragen und Abrichtung der herrschafftlich. onerib. bald völlig ohnvermögend gemacht, ja also, in noch fernerem fortwehren, da sich ohnedas alle örther ergrössern schier bald gar zuverlaßung hauß und hoff gezwungen werden“. Daher richten sie das „höchstflehentlichst anruffen“ an den Herzog, auch im Namen der armen „zu Gott weegen große Armuthey seuffzender Innwohner, um Gottes Barmhertzigkeit willen underth. erbetten… unß auch widerum das freye pirschen…“ für 1000 Gulden zu geben.

1719 Dez 1. Herzogliches Reskript an den Ober- und Untervogt zu Tübingen. „Demnach wir mißfällig vernemmen was maßen in der von des H. Fürsten zu Hohenzollern zu behuef ihrer Jagdbarkeit auf dem Großen Wißthal neben dem Butzerwald von Mössingen bis gegen Hechingen angelegt herrschaftl. weeg allzusehr mißbraucht und besonders von dem bürgermeister Seeger zu Tübingen die Fuhrleute von der ordin. Landstraße ab- und über das Wißthal seiner admodyrten sogenanten Wüsten Mühlen zu verlaitet, mithin under herrsch. Zoll onis und Umbgelt abgetragen werde…“ Befehl, sich zu erkundigen, ob dem Fürsten von Hechingen der Wegebau erlaubt worden sei. „Auch dem Seeger ernstlich bedeuten, daß er gemelten Weeg weder für sich selbsten mehr gebrauchen, noch auch die Fuhr- u. andere Leuth von der ord. Bodelshäuser Landstraß ab- dahin verlaiten solle, bey straf 20 Taler. Wie ihr dann auch zu veranstalten, daß bey Ein- und Ausgang gedachten Weegs bildstöck aufgerichtet, und ein general verbott angeschlagen werde, daß sich niemand, wer der auch seye, disen Weeg bey 20 Taler straf weder zu reuten noch zu fahren unterstehen, sondern der ordentlichen wohlbrauchbaren Landstraß sich bedienen solle.“

HStASt A 227 Bü 2899

1744 Jun 17. Gesuch der Gemeinden Derendingen, Weilheim, Dußlingen, Bodelshausen und Ofterdingen um Wiedereinführung der freien Pürsch-Gerechtigkeit.

Haben mit „tieffster Unterthänigkeit, Ehrfurcht und Devotion, also auch innigstem freuen und jauchzen“ am Dienstag dem 17.6.44 und Donnerstag dem 19.6.44 die Erbhuldigung abgelegt. In der Erbhuldigung hatte der Herzog gelobt, die Rechte der Untertanen zu schützen. Bitten deshalb um die Rückgabe der Freien-Pirsch-Gerechtigkeit. Die Wildschäden werden jährlich auf 300 bis 400 Gulden beziffert. Sie seien in den 37 Jahren des Entzugs der Pirsch-Gerechtigkeit „in augenscheinliche dürfftigkeit und armuth gerathen seind“. Der Herzog habe nichts von diesem Forst, weil die ritterschaftlichen Herrschaften die freie Pirsch hätten „und täglich auffs strengste exerciren“. Diese würden, wenn sich das Wild auf den Äckern der Gemeinden gemästet habe, alles „wegpürsten“. Hinweis auf andere Nachteile für die Herrschaft, ähnlich wie in späteren Darlegungen. Verweisen auf Abgänge bei Zehnt und Landgarben von eher 2000 als 1000 Gulden. Auch die alten Forstknechte würden gestehen, daß sie zur Zeit der Freien Pirsch mehr Wild in ihren Forsten gehabt hätten, als jetzt „bey der Stillin und keinem hörenden Schuß in die neue Förstlens und so von solchen in die ausländische freye Pürsch-Waldungen zum Schuß überlauffen“.

HStASt AS 227 Bü 141

Forst und Stadt Tübingen auch 4 Steinlachorte Derendingen, Dußlingen, Weilheim, Bodelshausen und Ofterdingen (Klosteramt Bebenhausen): Freie Pürsch und Anstand bei Publication und Subscription der neuen Tübinger Forstlagerbücher 1755, 1756.

1755 Sep 16. Kammerjunker und Forstmeister Eberhard Ludwig Reinhard von Roeder und ehemaliger Forstrenovator Georg Philipp Moser, jetzt Vogt zu Freudenstadt: Bericht über den Anstand der Stadt Tübingen und der vier Steinlachorte in punkto des Anspruchs auf die Freie Pirsch.

„Da nun hiebey von der Statt Tübingen ihre bißhero – aber vergeblich praetendirte Freye Pürsch-Gerechtigkeit an wiederum in Anspruch genommen, auch mit dessen Vorbehalt und anderst nicht, die Lagerbücher agnosciret worden, einige Einwürffe und contradictiones, die wir nicht so gleich abzuthun vermögend waren, beschehen…“ Sollten berichten „Wie nehmlichen gedachte Statt Tübingen mit denen dahin gehörigen Amts-Orten Weilheim, Derendingen, Dußlingen und Bodelshausen wie ingleichen Ofterdingen Bebenhäußer Closter Amts, von ohnfürdenkl. Jahren biß ad A(nn)um 1709 auff ihrer Markung jenseit der Steinlach, mithin von hierauß Rechter Hand ligend, die freye Pürsch zu exerciren gehabt, welche aber vorn dem Durchlauchtigsten Herrn Herzog Eberhard Ludwig höchstseel. Andenckens Besag deß sub dato 1ten Junii 1709 im Druck erlassenen hier cum Lit A beygezeichnet – angeschlossenen Patents, unter denen hierinn allegirten – so trifftig – als selbst redenden Beweg- Gründen, auffgehoben – zum Tübinger Forst gezogen so mithin der Enden 2 Forstknechte zu Beobachtung der Wildfuhr und der dagegen etwa vorlauffender Inconvenientien, gesetzt, – hiefolglich von dießer Zeit an, biß anhero, ermelter Communen jenseits der Steinlach situirter Marckungen, zum Forst gehandhabet – das grosse – und kleine – Waydewerck, der Enden, privative exercirt – sofort allen und jeden in Wissenschafft bekommenen Attentatis mit Nachdruck begegnet worden: es ist aber anbey nicht zu läugnen, daß bemelte Communen, die ihnen entzogene Freye Pürsch mit nicht geringer Empfindung bißhero vermisset: wie dann dieselbe schon in Anno 1714 hierwieder Beschwehrde geführt und um deren Restitution unterthänigst gebetten, welches ihnen aber nachdem hier sub Lit B copialiter anligenden hochfürstl. Rescript, in Gnaden abgeschlagen worden. Und da bey Ihnen in Anno 1749 die Jura forestalia untersucht – dann jüngsthin die hierüb begriffene Forst-Lagerbücher legali modo publicirt wurden, so haben dieselbe vermög deß sub Lit C angebogenen Protocolli fol. 1b et 2 dieße ihre vermeynte Freye Pürsch-Gerechtigkeit, abermalen in motum gebracht, und mit deren Reservation den übrig gantzen Innhalt der Forst- und Schönbuchs-Lagerbücher agnosciret. Wir ermangleten hierauff nicht denen selben dieße ihre zum grösten Nachtheil und Ruin ihrer Mitbürgere, gerichtede Praetension zu dissuadiren, allein dieselbe beharrten hiebey um so mehrers, als sie bey letzterer Erbhuldigung sich dieselbe ebenfalls reservirt, auch seithero zerschiedener malen per supplicas hierum unterthänigst gebetten, aber niemalen eine gewährige hochfürstl. Resolution hierauff erhalten hätten, mithin der unterthänigsten Hoffnung gelobeten, daß Ihnen auff ein wiederhohlt einzureichen Vorhabendes Memoriale, entweder dieße entzogene Freye Pürsch, wieder eingeräumt – oder ein etwelches aequivalent hievor, gnädigst zu gedacht – überhaubt aber die Sache einstens fürstmildest entscheiden werden möchte, wobey sie dann auch endlichen zu verbleiben gedächten.“

Lit C: Waldenbuch. Tübinger Forsts. Extractus dasigen Forst- Renovations-Protocolli de dato Tübingen 18ten July 1755.

Die genannten Ort beanspruchen die Freie Pürsch bis an die Steinlach.

Lit B: 1714 Mai 17: Herzog Eberhard Ludwig repliziert auf eine Supplication der Amtsflecken Mössingen, Bodelshausen, Dußlingen, Derendingen und Weilheim wegen Gestattung der Freien Pirsch. „es ist hierin unser Befehl an euch Ihr wolet selbige hierunter ab- und zu Ruhe weißen“.

Lit A: 1709 Jun 1: Patent Herzog Eberhard Ludwigs „Demnach von zerschiedenen Jahren her nicht allein unsrer Unterthanen, sondern auch die benachbahrte Ausdländische von Adel und andere sich in demjenigen Strich Landes, so zwischen dem Neccar- Steinlach an und in denen Gränzen des Fürstenthums Hohenzollern und Herrschaft Hohenberg liget, einiger freyer Bürsch angemaßet, und insonderheit die geringere bißweilen auch nicht verburgerte, abgedankte Soldaten und ander Gesind sich zusammengethan, unser und anderer benachbarten Territoria gewöhrter Hand, durchstreuhen, das Wild gantz ohnwaydmännisch gefället und wo ja etwas zu rechter Zeit geschoßen worden, solches an auswärtige verkaufft, auch gar in unsere Först zu gehen erkühnet, und daselbsten die so hoch verbottene Wilderey zu treiben sich unterfangen, nur damit sie vor sich und ihre Cammeraden ein Gelt auftreiben und hernach mit Freßen und Saufen sich gute Tage schaffen möchten, dardurch dann nichts anders erfolget, als daß dergl. Gesellen in den Müßiggang und Armuthey gebothen, ihre FEld-Arbeit ligen laßen und weib u. kinder an den bettelstab gebracht auch zu besorgen, daß bey erfolgendem Frieden sich noch mehres ohnnüz Gesinde, dises Vorwands bedienen und wohl noch andere Ungelegenheit, Mord, Todschlag und Plünderung der vorüberraisenden, daraus erfolgen möchten, daß wir solchem allem nach uns nach reiffer die Sach Erkundigung entschlossen, solche vermeynte freye bürsch und alles daraus entstehende Unwesen nach Maasgaab der schon längst hierüber gemachten heilsamen Craysverfaßungen gänzlich abzustellen, und solchen ganzen Bezirck, so weit unsere hohe landesfürstl. Bottmäßigkeit gehet, unserem Tübing. Forst zu incorporiren, zu Verhüetung aller Wilderey ein ordentl. Gesäz daraus zu machen und einige Forstbediente hinein zu verordnen…“ Verbot des Weidwerks in diesem Bezirk. Verbot, sich an den Forstleuten zu vergreifen. Niemand durfte den Forst mit dem Gewehr betreten.

1755 Nov 7. Derendingen, Weilheim, Dußlingen, Bodelshausen, Ofterdingen an den Herzog: bitten um Wiedergestattung der auf einem Teil ihrer Markungen nach anliegendem Riß vormals und bis 1707 genossenen Freien Pirsch.

Die Gemeinden, die erst 1342, 1415, 1446, 1453 und 1497 zum Herzogtum gekommen seien, hätten „auf einem gewißen – zwar nicht sonderlich weitläuffen District dißeits des Neccars und der Steinlach, nach Masgab utgst. hiebeygelegten Rißes, zu allen zeitten die Freyen Pürsch Gerechtigkeit ruhiglich genoßen“. 1707 sei teils auf Erklagen des damaligen Fürsten Friedrich Wilhelm von Hohenzollern-Hechingen („daß durch solche freye Pürsch, weil Bodelshausen an Hechingen anstoßt, dem heching. Forst- und Waydwerck Abbruch geschehe“), teils weil in den damaligen Kriegszeiten „man die freye Pürsch vor gefährlich angesehen“, unter Herzog Eberhard Ludwig die Freie Pirsch aufgehoben worden. Ein Teil davon sei dem Fürsten von Hechingen als „Concessions-Jagen ad dies vitae“ überlassen worden. Das übrig wurde neu beforstet und drei neue Forstknechte zu Ofterdingen, Bodelshausen und Weilheim darauf angenommen. Sie hätten bei Publikation des neuen Forstlagerbuchs die Wiederherstellung erbeten, sie aber noch nicht erhalten können. So „erkühnten“ sie sich vorzutragen, daß „mehrangeregte freye Pürsch-Gerechtigkeit bestgegründet und unstrittig seye“. Man habe sich ihrer nicht durch eigenes Verschulden verlustig gemacht. Daß man um die Wiederherstellung bitte, geschehe nicht „aus Wollust, Müsiggang oder anderen unlauteren Absichten, sondern einzig und allein aus dem redlichen Trieb,daraus der seitherigen Beforstung sowohl dem herrschaftl. hohen Interesse, als auch denen Unterthanen unserer Orthe zugegangenen Nachtheil abzuwenden“. Das herrschaftliche Interesse habe nicht nur durch die neu bestellten und besoldeten drei Forstknechte Not gelitten, „sintemalen dieser freye Pürsch-District sehr klein, nur 2 Stunden lang, und an denen meisten Orthen etwan einen Büchsen-Schuß breit – hingegen mit lauter ausländischen Marckungen, nehmlich dem Österreichischen, Zollerischen, Fürstenbergischen, Commenthurischen und Baron Leutrumischen umgeben, ja ganz umzingelt ist, wie denn, nach Anzeige des Rißes, die Leutrumische Waldungen zu Crespach, Kilpperg und Eckh mitten in der Derendinger, Weilheimer und Dußlinger Marckung ligen, zum Erfolg, daß Euer hochfürstl. Durch. von dem auf unsere Marckungen hegenden Wildprett wenig oder gar nichts zu nuzen kommt, sondern solches größten Theils vor bemelten ausländischen Herrschaften, besonders der Commanderie Hemmendorff, wegen ihrer nur eine Viertel Stund von Bodelshausen ligenden 1100 Morgen Waldungen, worinnen fast täglich gejaget wird, wann es sich auf unsern Feldern gemästet, und nur einen Fuß auf ein anderes territorium sezet, zu theil, ja von denen – in dieser Refier siuch befindenden vielen Wildprettschüzen öfters noch auf dißeitigem Grund und Boden gepürschet wird, deßwegen sich die Forstknechte von Weilheim und Offterdingen nicht ohne die größte Behutsamkeit in ihre Huthen wagen dörffen, um von besagten Wildprettschüzen nicht erschoßen zu werden, maßen in nicht gar langer Zeit zu Weilheim 2 Personen, ein Forstknecht und ein anderer Mann, den die Wilderer vor den Forstknecht angesehen, erschoßen – zu Offterdingen aber der Forstknecht durch eine Kugel hart blessirt worden ist: Sondern auch, und da gleichwol das Wildprett auf unsern Güthern Sicherheit findet, so wird dardurch an denen Feldfrüchten mercklicher Schaden verursachet, und mithin die herrschaftl. Zehend- und Gült-Gefäll geschmälert. Die Unterthanen aber leyden folgenden 3fachen Verlust: 1) daß ihnen durch den Wildprettschaden 9mal soviel an ihren Früchten als gnädigster Herrschaft am Zehenden abgehet, 2) daß sie alljährlich, um noch größeren Schaden abzuwenden, etliche hundert Gulden Hirthen- und Schüzen-Costen auslegen müßen, und 3) daß gleichwol auch die Forstknecht die Communen alle Jahr mit Taglöhnen und dergl. ein namhafftes kosten.“ Deshalb „und da benebens Euer hochfürstl. Durchl. aus diesem District inuitu der Jagd weder nuzen noch plaisir ziehen können, maßen kein Mensch zu sagen waist, daß jemalen eine durchlauchtigste württemberg. Landes-Herrschaft ein Treib- oder anderes Jagen in diesen sehr zerstreut ligenden Gehölzen gehalten haben,…“  bitten sie um die Wiedereinräumung der Freien Pirsch. „Wir werden die anhaftende gnäd. Gewährung samt allen Innwohnern der supplicirenden 5 Gemeinden mit lebenslängl. devotestem Danckh verwahren, hingegen solche in keinen Weg mißbrauchen, und benebens in tiefester Ernidrigung beharren…“ Es unterzeichnen von Derendingen Michel Röhm und Eberhard Sigmund; von Weilheim Hans Jerg Bölner und Heinrich Scheck; von Dußlingen Hans Adam Mohl und Hans Jacob Meck; von Bodelshausen Johann Wilhelm Adam Sturm und Hans Bernhard Nill; von Ofterdingen Hans Jakob Schon…. und Jakob Lutz.

1755 Nov 15. An das Forstamt Waldenbuch und die Stabsämter Tübingen und Bebenhausen. „wir nun den Supplicanten in ihrem Gesuch nicht zu wilfahren wissen“.

1755 Dez 10. Derendingen, Weilheim, Dußlingen, Bodelshausen, Ofterdingen an die herzogliche Regierung. Bitten nochmals um die Pirschgerechtigkeit. Sie seien vom Herzog „ab und zur Ruhe gewiesen“ worden. „So unterstehen wir uns, unter vorläuffig demüthigster Abbitte der hierunter gebrauchenden Kühnheit…“ Sie bieten ein jährliches Rekognitionsgeld für die Gerechtigkeit an. Sie verweisen auf das Beispiel der Städte und Ämter Balingen, Rosenfeld.

1755 Dez 15. Knab, Randnotiz: dem Gesuch wird „keineswegs zu willfahren“, sie werden „abermahlen abgewiesen“.

1756 Mai 13. Reskript an den Forstmeister zu Waldenbuch nach dem Anstand Tübingens und der fünf Steinlachorte nach Renovation des Forstlagerbuchs: Auszüge aus dem Lagerbuch werden angefordert. Der Forstmeister soll die Kommunen auf ihr „unstatthaftes Gesuch“ hin fragen, ob sie „bei ihrem Widerspruch und vormahliger Renitenz“ bleiben wollen.

1775 Aug 28. Tübinger Forst Waldenbuch an die herzogliche Regierung. Monirt die noch ausstehende Entscheidung wegen der von den Steinlachorten und Tübingen beanspruchten Freien Pirsch.

Der Tübinger Obervogt Philipp Heinrich von Göllnitz empfiehlt, wie von den Untertanen erbeten, die Läuferschweine wegzupirschen und das übermäßige Jagen des Fürsten von Hechingen einzuschränken.

Wolfgang Sannwald, 29.1.1998