Geschichten wie die von Faisal gibt es immer wieder. Über den jungen Jesiden, der in einer Bäckerei in Weilheim an der Teck (Kreis Esslingen) jobbt, berichtete kürzlich der Südwestrundfunk (SWR). Seine Chefin hat ihm sogar angeboten, eine Ausbildung zu machen. Doch der junge Mann, der seit gut drei Jahren in Deutschland lebt, soll in den Irak abgeschoben werden, weil er dort aus Sicht der Behörden sicher sei und hier noch nicht lange genug arbeite. Als letzte Hoffnung bleibt ihm jetzt nur noch die Härtefallkommission, um doch noch ein Bleiberecht zu erhalten.
Bis Ende dieses Jahres gibt es für manche Geflüchtete, die mit einer „Duldung“ in Deutschland leben, aber noch eine andere Lösung. Sie können über das Chancenaufenthaltsrecht für 18 Monate eine „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ beantragen. Das setzt voraus, dass sie zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre oder länger in Deutschland gelebt haben. Die Regelung gilt auch für Angehörige. Ende dieses Jahres läuft das Chancenaufenthaltsrecht aber aus.
Chance auf ein befristetes Bleiberecht für Geduldete
18 Monate lang haben die Geflüchteten dann Zeit, die Voraussetzungen für ein längeres Bleiberecht zu erfüllen. Sie müssen weitgehend selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen, ausreichend Deutsch sprechen und ihre Identität geklärt haben. Auch dürfen sie nicht straffällig werden. Erfüllen sie die Bedingungen, erhalten sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Wenn nicht, sind sie wieder Geduldete.
Laut Mediendienst Integration haben bis Ende April dieses Jahres 84 106 Personen das Chancenaufenthaltsrecht genutzt. Rund 16 600 von ihnen schafften den Sprung in eine befristete Aufenthaltsgenehmigung – also jeder fünfte. Die anderen sind wieder im Status Duldung, sind ausgereist oder haben einen anderen Aufenthaltstitel erhalten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schätzt, dass es 137 100 potenzielle Antragsteller gibt.
Änderungen unter der neuen Bundesregierung
Die neue Bundesregierung will die Regelung laut Koalitionsvertrag nicht fortführen. Geplant ist aber ein Aufenthaltstitel für gut integrierte Geduldete, die zum Stichtag 31.12.2024 seit vier Jahren in Deutschland leben, ausreichend Deutsch sprechen, nicht straffällig wurden und seit mindestens einem Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
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