29. April 2025

Neckarbauwesen

von Wolfgang Sannwald

Vgl. Wolfgang Sannwald (Hg.): Schönbuch, Neckar, enge Gassen. Ortspläne und Landkarten aus vier Jahrhunderten. Ein Buchprojekt des Landkreises Tübingen. Gomaringer Verlag, Gomaringen 1996. Die zugehörigen Forschungsunterlagen sind im KDL des Kreisarchivs Tübingen unter KrATue_P10_1996_Schönbuch Neckar enge Gassen archiviert. Den hier veröffentlichten Transkriptionen und Auswertungen liegen die jeweils genannten Quellen im Landesarchiv Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart (HStASt) zugrunde.

ZITIERWEISE: KrATue P10 Forschungsunterlagen Wolfgang Sannwald zum Buch Schönbuch, Neckar, enge Gassen, 1996.

ACHTUNG: Die folgenden Texte sind Forschungsunterlagen, die ursprünglich nicht zur Veröffentlichung bestimmt waren. Ich veröffentliche sie unkorrigiert im Zustand des Jahres 1996, damit Interessierte Anhaltspunkte für ihre Recherchen haben. Im Zweifel bitte die Originalquellen unmittelbar verwenden!

LABW HStASt B 38: Hohenberg

B 38 Bü 42:

Hohenberg Regierungsakten: Neckarbauwesen. Neckarbau bei Rottenburg unter Konkurrenz der Gemeinden Kiebingen, Bühl und Hirschen, mit 3 Rissen, 1800-1805

Der Schreiber untersuchte Streitigkeiten zwischen Kiebingen und Rottenburg wegen des Neckarbaus. Nun geht es um die Einforderung seiner Reisekosten von 144 Gulden bei Kiebingen. Er lehnt dies ab.

Im Plan sei mit a und b eine aufgeworfene Sandbank bezeichnet, von dem das Oberamt glaubte, sie werde beim Anschwellen des Neckars hinweggerissen. Die Stadt Rottenburg hatte das Neckarwehr zu unterhalten: „Die Stadt Rottenburg hat dise Streke unverantwortlich vernachlässigt, eben diese Vernachlässigung war unter andrem auch ein Hauptursache die von der Brük Nr. 8 abwerts erfolgten Beschädigungen und Einbrüchen des Neckers in die Ufer“. Die Stadt habe das Wehr zerfallen lassen, trotz jährlicher Ermahnungen der Gemeinde Kiebingen. „Diese Gemeind hat zuvor weiter oben mit unnüzen und unschicklichen Werken viel Geld versplittert, welches Hindesgefertigter in einen anderweiten Plan 11 verzeichnen muß, wo die Gemeind unnöthig lange Sparren, Trutzwerke angelegt hat, hiedurch wurde das Flußbette um die Hälfte zu schmal. Die Gemeinde hatte dabey diese Absicht das von Seiten der Stadt Rottenburg gegenüber angelegte Werke zu verderben, allein bei der ersten Anschwellung des Neckars würde alles wieder hinweggerissen was von Seiten Kiebingen größtentheils nur aus boshaften Absichten gebaut wurde./ Endlich kann nicht unbemerkt belassen werden, daß Endesgefertigter bei diesen Untersuchungen die Geschäft wegen der Gemeindt Kiebingen im Grund die geringste waren, weil Endesgefertigter weit mehr Zeit wegen den Gebrechen weiter unten am Neckar und an den herrschaftl. Gebäuden zubringen mußte, die hernach wegen dem entstandenen Krieg wieder in das Stoken gerathen sind, daher wird die Gemeinde Kibingen nicht zu Bezahlung einiger Augenscheinskösten angehalten werden können“. Tübingen 17.6.1803, Baudirektor Zengerle (?)

B 38 Bü 1537

„…kann nicht unbekannt seyn, mit welchem großen Kostenaufwand vor etwa 20 Jahren dem Neccarfluß in der Gegend von Rotenburg, Kiebingen, Bühl, Hirschau, Kilchberg und Weilheim eine gerade Richtung gegeben und die beiderseitigen Ufer dauerhaft befestigt, eben dadurch aber grosse Streken Landes zu einem ergiebigen Ertrag gebracht und vor schädlichen Überschwemmungen gesichert worden sind. Ungeachtet man wirtembergischer Seits ganz keine Verbindlichkeit gehabt hätte, zu diesem Unternehmen etwas beyzutragen, so hat man doch damals von Seiten // Stadt und Amts Tübingen sich um so bereitwilliger gezeigt, aus nachbarlicher Gefälligkeit dem Gemeinen Besten durch Übernahme einer beträchtlichen Concurrenzquote ein Opfer zu bringen, als in Hinsicht auf die künftige Erhaltung der Werks in dem am 10. Okt. 1786 abgeschlossenen Rezeß feyerlich zugesichert worden ist, daß die Nieder Hohenbergischen Gemeinden, in deren Markung ein Gebrechen an dem Neccarbau würde entdekt werden, demselben auf ihre privative Kosten unverweilt abzuhelfen verbunden seyen.

Mit desto grösserem Bedauren müssen wir es beklagen, daß dieser so kostbare als nüzliche Neccar-Bau schon seit mehreren Jahren Hohenbergischer seits rezeßwidrig vernachlässigt und die an mehreren Stellen entstandenen Defekte, denen man anfangs mit etlichen Hundert Gulden hätte begegnen können, nach und nach so beträchtlich geworden sind, daß die gänzliche Herstellung des Werks nunmehr dem Vernehmen nach einen Aufwand von 40000 Gulden erfordern würde.

Nun erkennen wir wohl, daß der gegenwärtige Zustand der Gemeindecasten einen so bedeutenden Aufwand zur Zeit nicht erlaubt. Deswegen haben auch die hiebey zunächst interessirten Tübinger Stadt und Amtsvorsteher ihr Ansinnen vor der Hand darauf beschränkt, daß wenigstens durch ein partielles Bauwesen auf der Bühler und Kiebinger Markung dem weiteren Einreissen des Neckarflusses, der den vormaligen Ausbruch auf die Kilchberger und Weilheimer Markungen zu erneuern droht, vorgebeugt werden möchte.“ Aufwand geschätzt auf 3467 fl. Das kuk Oberamt Rottenburg würde sich seinen Verbindlichkeiten entziehen. Deshalb ergeht dieses Schreiben, Stuttgart 16. Mai 1804 der Geheime Rat der württembergischen Regierung, Regierungsratspräsident, Regierungsräte, v. Taubenheim, Wächter. An die vorderösterreichische Kammer in Günzburg.

Nach dem Fehlschlagen einer Konferenz in dieser Sache und fehlgeschlagenen Versuchen mit dem Oberamt Rottenburg hatte Stadt und Amt Tübingen am 3. Mai 1804 sich an die Regierung gewandt.

Bei der Konferenz am 1. Mai 1804 waren u.a. Oberamtsrat von Bek, von Seiten Württembergs Regierungsrat Oberamtmann Pfizer sowie weiter Beamte und die jeweiligen Bürgermeister betroffener Gemeinden anwesend gewesen. Man bezog sich auf eine am 4. Mai 1802 vertragsgemäß vorgenommene gemeinsame Neckarbauvisitation.

Im Büschel liegt der Vertrag vom 10. Oktober 1786 zwischen dem kuk Oberamt Nieder- und Oberhohenberg, dem württ. Oberamt Tübingen, der freih. tessinischen Stabsamt zu Kilchberg und der vö. Stadt Rottenburg wegen Unterhaltung des Nekarbaues. „gerade Leitung des bisher so schedlichen Neckarflusses von jenem Punkte dem Kiebinger Markung, wo er die hohen Ufer verläßt, bis in den unweit des Spitzberges durch die Weilheimer Markung in den gleichmäßigen schon lang bestehenden Tübinger Bau einfällt, dann desselben zweckmäßige Einschränkung durch beidseitige wohl eingelegte Faschinen-Ufer…“

B 38 Bü 1537 Hohenberg, Regierungsakten: Ausbesserung oder Neubau des Wehrs an der herrschaftlichen oberen Mühle zu Rottenburg, 1800-1803 mit Beilagen. Vier Risse des Mühlwehrs.

Mit Ertragsberechnungen und Baukostenüberschlag.

W. Sannwald, 1.8.1996