27. Juli 2026

Neue Kosten für gesetzlich Versicherte

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt für gesetzlich Krankenversicherte höhere Kosten mit sich. Mit der Reform will die Bundesregierung die finanzielle Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren und Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge begrenzen. Die meisten Regelungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Änderungen bei der Familienversicherung sind ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen.

Höhere Zuzahlungen für Medikamente

Für verschreibungspflichtige Medikamente müssen gesetzlich Versicherte künftig höhere Zuzahlungen leisten. Bisher beträgt die Zuzahlung in der Regel zehn Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Ab 2027 sollen die Mindest- und Höchstbeträge um 50 Prozent steigen. Versicherte zahlen dann mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro pro Medikament. Die Zuzahlung darf weiterhin nicht höher sein als der Preis des Arzneimittels.
Die bestehenden Belastungsgrenzen und Befreiungsmöglichkeiten bleiben erhalten. Die Zuzahlungen dürfen innerhalb eines Kalenderjahres grundsätzlich höchstens zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt betragen. Für schwerwiegend chronisch kranke Menschen gilt weiterhin eine Belastungsgrenze von einem Prozent. Wer diese Grenze erreicht hat, kann bei seiner Krankenkasse eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen.

Familienversicherung für Ehepartner wird eingeschränkt

Auch die beitragsfreie Familienversicherung wird sich ändern. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner ohne oder mit nur geringem eigenem Einkommen können derzeit unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos über das gesetzlich versicherte Mitglied mitversichert werden.
Ab 2028 soll diese kostenlose Mitversicherung für Ehe- und Lebenspartner nur noch in bestimmten Fällen vollständig bestehen bleiben. Das gilt unter anderem, wenn im Haushalt Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr oder Kinder mit einer Behinderung leben, die sich nicht selbst unterhalten können. Ausnahmen sind außerdem vorgesehen, wenn pflegebedürftige Angehörige versorgt werden, der mitversicherte Partner voll erwerbsgemindert ist oder die Regelaltersgrenze erreicht hat.
In allen anderen Fällen soll das hauptversicherte Mitglied für den bisher beitragsfrei mitversicherten Ehe- oder Lebenspartner einen zusätzlichen Beitrag zahlen. Dieser Zuschlag beträgt 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds. Er soll automatisch berechnet und beispielsweise vom Arbeitgeber oder von der Rentenversicherung einbehalten werden. Die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder bleibt unverändert bestehen.

Kein Geld mehr für Homöopathie

Leistungen und Arzneimittel aus Homöopathie und Anthroposophie werden nicht mehr bezahlt. Grund sei die fehlende wissenschaftlichen Evidenz zu ihrer Wirksamkeit.

Weniger Zuschuss für Zahnersatz

Der Festzuschuss für die Regelversorgung mit Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent. Wer regelmäßig die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt, erhält nach fünf Jahren ununterbrochener Teilnahme 60 Prozent, bisher waren es 70. Nach zehnjähriger ununterbrochener Teilnahme sind es jetzt 65 statt bisher 75 Prozent. Versicherte mit niedrigen Einkommen erhalten die Kosten für die Regelversorgung mit Zahnersatz weiterhin vollständig erstattet.

Gutverdiener müssen mehr bezahlen

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze wird für das Jahr 2027 um 300 angehoben. Dies bedeutet für Gutverdiener lautet Bundesgesundheitsministerium eine Mehrbelastung von etwa 26 Euro im Monat. Derzeit liegt die Grenze bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Höhe des Monatsgehalts werden Beiträge bezahlt, das darüber liegenden Gehalt bleibt beitragsfrei.
Neben den Versicherten sollen auch Krankenkassen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken und Arzneimittelhersteller einen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung leisten.

Quellen und weitere Informationen:
Bundesministerium für Gesundheit:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-21-lp/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-faq
Deutscher Bundestag:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-gkv-1184352
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gesundheitsreform-sparpaket-aenderungen-100.html

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