Für den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) beim Integrationskurs gelten vom 1. November 2026 an strengere Regeln. Das Bundesinnenministerium begründet die Verschärfung damit, dass bei den Tests vermehrt betrogen worden sei.
Der Test ist die offizielle Abschlussprüfung des Integrationskurses in Deutschland. Erfasst werden Sprachkenntnisse der Niveaus A2 und B1. Die Prüfung, die Voraussetzung für eine Niederlassungserlaubnis ist, besteht aus drei Teilen: Hören/Lesen, Schreiben und Sprechen. Nach den neuen Regeln müssen Teilnehmende für das Gesamtergebnis B1 künftig in allen drei Prüfungsbereichen mindestens das Niveau A2 erreichen. Gleichzeitig müssen sie im mündlichen Prüfungsteil das Niveau B1 schaffen. Gute Ergebnisse in einzelnen Prüfungsteilen allein reichen damit nicht mehr aus.
Vorwurf: Ergebnisse aus dem Internet
Bisher reichte es für das Gesamtergebnis B1 im mündlichen Teil das Niveau B1 und in mindestens einem der beiden weiteren Prüfungsteile – „Hören und Lesen“ oder „Schreiben“ – ebenfalls B1 nachzuweisen. Dadurch war es möglich, schwächere Leistungen in einem Bereich durch bessere Ergebnisse in einem anderen auszugleichen. Das war laut Ministerium ein Einfallstor für Betrug. Einige Teilnehmende hätten Prüfungsaufgaben und fertige Antworten illegal über das Internet gekauft. Dies habe vor allem den Prüfungsteil „Hören und Lesen“ betroffen. Schriftliche Aufgaben wurden dann teilweise leer abgegeben.
Die Änderungen sollen laut Ministerium die Aussagekraft der Prüfung verbessern und es erschweren, sich mit illegal beschafften Antworten einen Vorteil zu verschaffen. Zahlen zu Betrugsversuchen legte das Ministerium nicht vor. Über einen Einzelfall hat unter anderem tuenews INTERNATIONAL berichtet. So hatte das Landgericht Stuttgart 2024 beispielsweise sie zwei Brüder verurteilt, weil sie mehr als 350 Sprachzertifikate und Bescheinigungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge an Einbürgerungswillige verkauft hatten (tun24091001).
Grüne kritisieren Sparpolitik
Für Teilnehmende an Integrationskursen bedeutet das, dass sie künftig alle Sprachfertigkeiten gleichermaßen trainieren müssen, statt sich bei der Vorbereitung vor allem auf jene Prüfungsteile zu konzentrieren, in denen sie leichter die erforderlichen Punkte erzielen. Die neuen Anforderungen könnten insbesondere für Menschen eine zusätzliche Herausforderung darstellen, die gesprochene Sprache gut verstehen, aber Schwierigkeiten beim Schreiben oder Sprechen haben. In der Tageszeitung „Welt“ kritisierte der Grünen-Haushaltspolitiker Leon Eckert, dass die Neuregelung nun vor allem ehrliche Menschen trifft. Wer beispielsweise in Sprechen, Hören und Lesen ein gutes B1-Niveau habe, könne nun aufgrund von Schreibschwächen im Teil „Schreiben“ knapp unter A2 rutschten.
Nur 55 Prozent schaffen B1
Nach offiziellen Angaben nahmen im Jahr 2025 insgesamt 318.550 Personen am Deutsch-Test für Zuwanderer teil. 55 Prozent erreichten das Niveau B1, 32,2 Prozent erreichten das Niveau A2 und 12,8 Prozent blieben darunter.
Weitere Informationen:
Bundesministerium des Innern (BMI): Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Integrationskurs-Testverordnung:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/DGIII1/AEndVOIntTestV.html
Bundesministerium der Justiz: Integrationskurstestverordnung (IntTestV) – geltender Verordnungstext:
https://www.gesetze-im-internet.de/inttestv/
Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung mit Angaben zu den Ergebnissen des Deutsch-Tests für Zuwanderer in den Jahren 2023 bis 2025, Drucksache 21/5716:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/057/2105716.pdf
tun26102001

