Wer in Tübingen im Bürgerbüro oder auf einer Verwaltungsstelle seinen neuen Wohnsitz anmeldet, muss seit November 16 Euro bezahlen. Das gilt auch für Ummeldungen innerhalb der Stadt. Kostenlos ist die An- oder Ummeldung nur noch, wenn sie online erfolgt. Das hat der Tübinger Gemeinderat beschlossen.
Zur elektronischen An- oder Ummeldung muss man allerdings die Online-Funktion des Personalausweises aktiviert haben. Bürger der EU benötigen eine E-ID-Karte. Wer einen Aufenthaltstitel hat und weder über Personalausweis noch ID-Karte verfügt, muss weiterhin ins Bürgerbüro gehen. Die SPD hat im Gemeinderat aber durchgesetzt, dass dafür dann keine Gebühren anfallen.
„Mit der neuen Gebühr soll ein Anreiz geschaffen werden, den günstigeren digitalen Weg zu nutzen“, teilt dazu Oberbürgermeister Boris Palmer mit. Er will durch die Neuregelung sowohl Kosten sparen als auch zusätzliche Einnahmen schaffen.
Ob elektronisch oder persönlich: An- und ummelden muss man sich auf jeden Fall innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug. Sonst droht ein Bußgeld.
Infos zur elektronischen Wohnsitzanmeldung gibt es auf der Homepage der Stadt Tübingen. Dort wird auch erklärt, wie das Verfahren funktioniert:
https://www.tuebingen.de/12998.html#/13014
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