Das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen hat mit Urteil vom 07.03.2024 entschieden, dass einer geflüchteten Person aus dem Gaza-Streifen der subsidiäre Schutz zusteht. Denn Zivilpersonen laufen dort Gefahr, Opfer der breit angelegten israelischen Militäroperation zu werden. Mit einem baldigen Ende der offenen Kampfhandlungen sei nicht zu rechnen. Auch die humanitäre Situation werde auf unabsehbare Zeit katastrophal sein, sodass eine unmenschliche Behandlung drohe.
Demgegenüber hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) argumentiert, dass „wegen einer besonders volatilen Lage“ eine Entscheidung über den Schutzstatus nicht spruchreif sei und aufgeschoben werden könne. Nach Ansicht des Gerichts ist jedoch nicht absehbar, dass die seit Monaten andauernden Kampfhandlungen in absehbarer Zeit beendet würden und auch die desaströse humanitäre und wirtschaftliche Lage werde auf unabsehbare Zeit anhalten.
Außerdem habe eine Person aus dem Gaza-Streifen keine Möglichkeit, internen Schutz durch eine Binnenflucht zu erlangen. Insbesondere sei es für staatenlose Personen aus dem Gaza-Streifen nicht möglich, in das Westjordanland einzureisen.
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