15. Juni 2026

EuGH: Radikale Kürzungen verletzen EU-Recht

Deutschland darf bestimmten abgelehnten Asylbewerbern Leistungen nicht radikal kürzen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg im Fall eines Afghanen entschieden. Der Mann hätte nach Rumänien abgeschoben werden sollen, da er dort bereits einen Asylantrag gestellt hatte. Nach den sogenannten Dublin-III-Regelungen muss sein Asylverfahren daher in Rumänien durchgeführt werden. Der bayerische Kreis Schweinfurt wollte dem Mann 2022 bis zu seiner Ausreise daraufhin nur noch Unterkunft, Verpflegung und Körperpflegeartikel gewähren. Geld für SIM-Karten, Fahrkarten oder Kleidung gab es keines mehr. Der Kreis berief sich dabei auf das Asylbewerberleistungsgesetz. Die Luxemburger Richter haben nun aber festgestellt, dass bestimmte Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber in Deutschland gegen EU-Recht verstoßen.

Angemessener Lebensstandard muss sichergestellt sein

Der Rechtsstreit ging durch mehrere Instanzen. Schließlich legte das Bundessozialgericht die Frage dem Europäischen Gerichtshof vor. Dort entschieden die Richter in ihrem am 4. Juni veröffentlichten Urteil, dass die deutsche Regelung gegen die EU-Aufnahmerichtlinie verstößt. Auch für abgelehnte Asylbewerber müsse ein Staat einen angemessenen Lebensstandard sicherstellen. Dazu gehöre Kleidung, aber auch alles, was ein Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglicht. Zwischenzeitlich hatte Deutschland die Regelungen sogar verschärft: Seit 2024 dürfen Leistungen für ausreisepflichtige Asylbewerber sogar komplett gestrichen werden.
Der Fall ist brisant, weil am 12. Juni die neuen europäischen Asylvorschriften in Kraft getreten sind. Mit der Reform des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) wurde auch die bisherige EU-Aufnahmerichtlinie geändert. Leistungskürzungen für Asylbewerber, für die ein anderes Land zuständig ist, sind damit zulässig – aber nur, sofern sie mit der europäischen Charta der Grundrechte in Einklang sind.

Weitere Informationen:
https://www.asyl.net/view/eugh-vollstaendiger-leistungsentzug-in-dublin-faellen-europarechtswidrig
https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/affair?lang=DE&searchTerm=Taschengeld&publishedId=C-621%2F24
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eugh-urteilasylleistungen-kuerzung-100.html
https://www.deutschlandfunk.de/deutschlands-kuerzung-von-asylleistungen-eu-rechtswidrig-112.html
Zu GEAS: tun26052913

tun26060902

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