11. Dezember 2024

Europäischer Gerichtshof: Kein automatischer Flüchtlingsstatus in Deutschland für in Griechenland anerkannte Flüchtlinge

Deutschland muss Schutzsuchende nicht automatisch als Flüchtlinge anerkennen, auch wenn diese bereits in einem anderen EU-Land den Flüchtlingsstatus erhalten haben. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor kurzem in Luxemburg, wie er in einer Pressemitteilung bekanntgab.

In der Entscheidung ging es um den Fall einer Syrerin, die in Griechenland als Flüchtling anerkannt worden war und dann auch in Deutschland Asyl beantragte. Ein deutsches Gericht entschied, dass sie nicht nach Griechenland zurückkehren könne, weil ihr dort unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohe. Die deutschen Behörden erkannten sie allerdings nicht als Flüchtling an, sondern gewährten ihr nur subsidiären Schutz, der weniger umfangreich ist als ein Flüchtlingsstatus. Die Betroffene erhob daraufhin bei den deutschen Gerichten eine Klage gegen die Ablehnung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Das Bundesverwaltungsgericht verwies den Fall an den EuGH, der klären sollte, ob die deutschen Behörden verpflichtet waren, die Frau als Flüchtling anzuerkennen, weil ein anderes EU-Land das bereits getan hatte.

In seinem Urteil stellte der EuGH fest, dass die Mitgliedstaaten der EU nicht verpflichtet sind, die von einem anderen Mitgliedstaat erlassenen Entscheidungen über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft automatisch anzuerkennen. Nun müssen die deutschen Behörden eine neue individuelle, vollständige und aktualisierte Prüfung der Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft vornehmen. Im Rahmen dieser Prüfung muss diese Behörde jedoch die Entscheidung des anderen Mitgliedstaats, diesem Antragsteller internationalen Schutz zu gewähren, und die Anhaltspunkte, auf denen diese Entscheidung beruht, in vollem Umfang berücksichtigen. Zu diesem Zweck muss sie unverzüglich einen Informationsaustausch mit der Behörde einleiten, die diese Entscheidung erlassen hat.

Seit 2020 haben etwa 76.000 Personen, die in Griechenland Asylschutz erhalten hatten, einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Hauptherkunftsländer dieser Personen sind Afghanistan, Syrien und Irak. Dies teilte die Pressestelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Anfrage von tuenews INTERNATIONAL mit. Seit 2022 seien etwa 65.000 dieser Anträge entschieden worden. Demnach erhielten etwa 12.300 Personen die Anerkennung als Flüchtlinge, 26.200 subsidiären Schutz, es wurden 14.500 Abschiebungsverbote und 8.500 Ablehnungen ausgesprochen. Die restlichen Anträge hätten sich anderweitig erledigt (Stand Mai 2024).
Zur Pressemitteilung des EuGH:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2024-06/cp240102de.pdf

tun24061904

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