Menschen, die Asyl beantragt haben und deren Asylverfahren läuft, erhalten Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen sind zum 1. Januar 2025 gekürzt worden. tuenews INTERNATIONAL berichtete: tun24111202
Dagegen kann vor Sozialgerichten mit großen Erfolgschancen geklagt werden, wie der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg berichtet. So hat etwa das Sozialgericht Marburg im Februar 2025 entschieden, dass es auch für Asylbewerber einen Bestandsschutz gibt und die Leistungen nicht gekürzt werden dürfen. Das betrifft alle Geflüchteten, die noch nicht länger als 36 Monate in Deutschland sind. Wie der Flüchtlingsrat ausführt, hätten diese Klagen keinerlei Einfluss auf das Asylverfahren, den aufenthaltsrechtlichen Status und Abschiebungen. Es gebe Rechtsanwaltskanzleien, die diese Verfahren kostenlos übernehmen, weil sie in der Regel gewonnen würden.
Prüfung beim Bundesverfassungsgericht
Schließlich weist der Flüchtlingsrat darauf hin, dass die Kürzung der Sozialleistungen für alleinstehende Personen in Gemeinschaftsunterkünften auf einen niedrigeren Regelbedarf derzeit beim Bundesverfassungsgericht geprüft werde. Ebenso bestünden verfassungsrechtliche Zweifel, ob die Grundleistungen für Asylbewerber über einen so langen Zeitraum von 36 Monaten unter dem Niveau des „normalen“ Existenzminiums des Bürgergelds verhältnismäßig seien. Auch hierüber wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Weiter Informationen: Flüchtlingsrat | Klagen gegen Kürzungen der Asylbewerberleistungen
Hier werden auch Kanzleien genannt, die beraten können.
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