15. Juli 2025

Schutz für Ukraine-Geflüchtete bis 2027 verlängert

Geflüchteten aus der Ukraine wird ihre Aufenthaltserlaubnis innerhalb der EU um ein weiteres Jahr verlängert. Das hat die Konferenz der Innenminister der EU-Staaten in Luxemburg beschlossen. Sie hat damit einen Vorschlag der EU-Kommission gebilligt. (Europäischer Rat | Extension of Temporary Protection) Ukrainerinnen und Ukrainer können nun bis zum 4. März 2027 in EU-Staaten bleiben, ohne einen Asylantrag stellen zu müssen. Damit wurden die Vorgängerregelungen verlängert.

Geflüchtete aus der Ukraine, die bereits in einem Drittstaat mit unbefristetem oder befristetem Aufenthaltsstatus lebten, können seit Dezember 2024 allerdings nicht mehr so einfach nach Deutschland einreisen. (tun25012102) Details finden sich im Netz: BAMF | Änderungen für Schutzsuchende aus der Ukraine

Von den rund vier Millionen Ukrainerinnen und Ukrainern, die vor dem Krieg geflüchtet sind, hat Deutschland mit 1,17 Millionen die meisten Geflüchteten aufgenommen. Es folgen Polen (knapp eine Million) und Tschechien mit 400 000.

tun25061501

www.tuenews.de