17. August 2026

Generelles Wasserentnahmeverbot im Landkreis Tübingen

Das Landratsamt Tübingen hat wegen historischer Tiefstände an den Gewässern im Landkreis die Wasserentnahme ab sofort generell verboten. Bisher durfte man noch Wasser mit Handgefäßen schöpfen.
Nach Angaben des Landratsamts ist wegen der anhaltenden Trockenheit eine Entspannung derzeit nicht in Sicht. Die Lage werde sich voraussichtlich weiter verschärfen. Kurze Starkregen führen nicht zur Entlastung. Mittlerweile herrschen flächendeckend kritische Zustände für Fische und Kleinlebewesen in Gewässern.

Wasserentnahme bis Ende September verboten

Das Landratsamt Tübingen beschränkt deshalb per Allgemeinverfügung ab sofort bis zum 30. September den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch an allen oberirdischen Gewässern im Landkreis. Demnach ist es verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen zu entnehmen. Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, wie Eimern und Gießkannen, sowie mittels Pumpen ist untersagt. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Das Landratsamt appelliert an alle, besonders sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen.

Quelle und weitere Informationen:
https://www.kreis-tuebingen.de/beschraenkung+wasserentnahme+erweitert
https://tuenews.de/wasserentnahme-im-kreis-tuebingen-teils-verboten/
https://tuenews.de/hitze-und-trockenheit-westeuropa-erlebt-rekord-juni/
https://tuenews.de/klimawandel-die-forsthochschule-rottenburg-und-der-wald-der-zukunft/

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